EQS-Adhoc: HELMA Eigenheimbau AG: Insolvenzantrag durch zwei Tochtergesellschaften gestellt

Freitag, 08.03.2024 11:40 von DGAP - Aufrufe: 272

EQS-Ad-hoc: HELMA Eigenheimbau AG / Schlagwort(e): Insolvenz HELMA Eigenheimbau AG: Insolvenzantrag durch zwei Tochtergesellschaften gestellt 08.03.2024 / 11:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


HELMA Eigenheimbau AG: Insolvenzantrag durch zwei Tochtergesellschaften gestellt

 

Die HELMA Eigenheimbau AG teilt mit, dass für die Tochtergesellschaften HELMA Wohnungsbau GmbH und HELMA Ferienimmobilien GmbH, jeweils durch die Geschäftsführung, beim Amtsgericht Gifhorn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt wurde.

 

 

IR-Kontakt:

Tel.: +49 (0)5132 8850 345

E-Mail: ir@helma.de

 

Ende der Insiderinformation

08.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HELMA Eigenheimbau AG
Zum Meersefeld 4
31275 Lehrte
Deutschland
Telefon: +49 (0)5132/8850-345
Fax: +49 (0)5132/8850-111
E-Mail: info@helma.de
Internet: www.helma.de
ISIN: DE000A0EQ578
WKN: A0EQ57
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1854749
 
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1854749  08.03.2024 CET/CEST

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