Das Landgericht Frankfurt hatte Kündigungen gegen Zins-Händler für unwirksam erklärt. Schlimmer war für die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) aber, dass ihr eine Mitschuld an Zins-Manipulationen gegeben wurde. Jetzt geht sie in Berufung.
Die Deutsche Bank gibt sich nach den vernichtenden Urteilen des Arbeitsgerichts Frankfurt zur Entlassung von Zins-Händlern nicht geschlagen. Wie das Handelsblatt in seiner Mittwochsausgabe berichtet, geht die Bank vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung. Das bestätigte ein Sprecher der Deutschen Bank. Mit einem Verhandlungstermin wird frühestens im Sommer 2014 gerechnet.
Die Deutsche Bank hatte im Februar vier Händler im Zuge der internen Ermittlungen um die Manipulation der Referenzzinsen Libor und Euribor entlassen. Ihren Klagen auf Wiedereinstellung gab das Gericht statt. Weil die Bank durch mangelnde Regeln und Kontrollen, sowie ihre Organisationsstruktur eine Mitschuld trage, hätten die Kündigungen einer Abmahnung bedurft. Daher seien sie unwirksam.
Das Urteil bringt die bisherige Argumentation der Deutschen Bank vom Fehlverhalten einzelner Händler im Zins-Skandal ins Wanken. Durch die Berufung wählt das Geldhaus weiter den Weg der Aufklärung in der Öffentlichkeit. Doch das ist für die Bank und ihre Manager nicht ungefährlich. Um die Einzelfalltheorie zu beweisen, müssten die Richtern nun noch tiefer in die damaligen Abläufe der Bank schauen.
„Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ist eine neue Tatsacheninstanz. Hier kann das Gericht nochmals darüber entscheiden, ob eine Zeugenvernehmung nötig ist“, sagt Peter Rölz, Anwalt des Händler-Quartetts dem Handelsblatt.
Schon vor dem Arbeitsgericht kamen brisante Vorwürfe zu Tage, die damalige Manager der Bank belasten, und die auch das Interesse der Finanzaufsicht Bafin geweckt haben. Die Aufseher, die derzeit mit der Aufklärung des Libor-Skandals befasst sind, haben sich vor wenigen Tagen die gesamten Prozessunterlagen vom Arbeitsgericht kommen lassen und werden auch die Rolle der Manager untersuchen.
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