Eine Zollschranke (Symbolbild).
Dienstag, 07.02.2017 12:11 von | Aufrufe: 147

Bundesfinanzhof kippt Sanierungserlass des Finanzministeriums

Eine Zollschranke (Symbolbild). © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Sanierung pleitebedrohter Firmen wird schwieriger. Der Bundesfinanzhof in München hat in einer Grundsatzentscheidung den seit 2003 geltenden "Sanierungserlass" des Bundesfinanzministeriums gekippt. Dieser besagt, dass Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer befreit werden können. Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen - und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte das oberste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag in München veröffentlichten Beschluss.

Dabei geht es nicht um den Inhalt der Regelung. Demnach hat das Finanzministerium schlicht die Machtbefugnis der Verwaltung überschritten. 1997 hatte der Bundestag im Zuge der damaligen Unternehmenssteuerreform die bis dahin geltende Steuerbefreiung abgeschafft, 2003 führte das Ministerium diese dann per Erlass wieder ein. Das Bundesfinanzministerium habe eine "strukturelle Gesetzeskorrektur" vorgenommen und damit das Legalitätsprinzip verletzt, entschieden die Richter./cho/DP/zb


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