KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auswahltasten bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen Warnhinweise haben. Dies entschied am Donnerstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof. Die höchsten deutschen Zivilrichter hatten über eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geurteilt, die damit teilweise Erfolg hatte.
Sie hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Der beklagte Händler wurde zur Unterlassung verurteilt (Az. I ZR 176/19).
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar./skf/DP/zb
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