Übernahmeangebot: Übernahmeangebot;

Montag, 05.03.2018 13:35 von DGAP - Aufrufe: 403

 
 Zielgesellschaft: Fair Value REIT-AG; Bieter: AEPF III 15 S.à r.l.
 
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 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: AEPF III 15 S.à r.l. Avenue Charles de Gaulle 2 L-1653 Luxemburg Luxemburg eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxemburg unter B219108 Zielgesellschaft: Fair Value REIT-AG Würmstraße 13a 82166 Gräfelfing Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168 882, ISIN: DE000A0MW975 (WKN: A0MW97) Die AEPF III 15 S.à r.l. (die 'Bieterin') hat am 26. Februar 2018 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 WpÜG ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der Fair Value REIT-AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Fair Value REIT-AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie (die 'Fair Value-Aktien') zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Bieterin hat in der Veröffentlichung vom 26. Februar 2018 angekündigt, als Gegenleistung je Fair Value-Aktie (der 'Angebotspreis') den höheren der beiden folgenden Durchschnittskurse anzubieten: 1. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value- Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 26. Februar 2018, 2. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value- Aktien während der letzten sechs Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 26. Februar 2018. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') hat der Bieterin heute mitgeteilt, dass 1. der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Fair Value- Aktien während der letzten drei Monate vor dem 26. Februar 2018 EUR 8,28 beträgt, und 2. der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Fair Value- Aktien während der letzten sechs Monate vor dem 26. Februar 2018 EUR 8,12 beträgt. Die Bieterin wird daher im Rahmen des Übernahmeangebots als Gegenleistung für den Erwerb der Fair Value-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 8,28 je Fair Value-Aktie anbieten. Die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot zugleich als Angebot zur Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung sämtlicher Fair Value-Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz (sog. Delisting-Angebot) zu unterbreiten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.aepf-takeover-offer.de veröffentlicht. Weitere Informationen: Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits von einem verbundenen Unternehmen der Apollo Global Management LLC (NYSE: APO) beraten werden. Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Fair Value REIT-AG. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Fair Value REIT-AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US- Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Luxemburg, 5 März 2018 AEPF III 15 S.à r.l. --------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart sowie über Tradegate Exchange Ende der WpÜG-Meldung 05.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg, Tradegate Exchange
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