Übernahmeangebot: Angebot zum Erwerb;

Donnerstag, 12.10.2017 18:20 von DGAP - Aufrufe: 624

 
 Zielgesellschaft: Vtion Wireless Technology AG; Bieter: Awill Holdings Limited
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Erwerbsangebot) gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) Bieterin: Awill Holdings Limited Rm21, 2/F, Blk B, Proficient Ind. Ctr. 6 Wang Kwun Rd. Kowloon Bay, Kowloon Hong Kong eingetragen im Unternehmensregister der Sonderverwaltungszone Hong Kong der Volksrepublik China (Hong Kong Companies Registry) unter der Registernummer 1158519 Zielgesellschaft und Aktien: Vtion Wireless Technology AG Westhafenplatz 1 (Westhafen Tower) 60327 Frankfurt am Main eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 81718 ISIN: DE000CHEN993 WKN: CHEN99 Die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot und sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden: https://www.awillpro.com/official-documents Weitere Informationen: Die Awill Holdings Limited (die Bieterin), hat heute entschieden, den Aktionären der Vtion Wireless Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main (die Zielgesellschaft) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die Vtion-Aktie bzw. die Vtion- Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (in der Form eines Barangebots) (das Angebot) zu erwerben. Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien und damit ca. 64,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als Gegenleistung für ihre Vtion-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 0,53 je Vtion-Aktie anzubieten. Die Höhe der Gegenleistung ist vorbehaltlich der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage. Das Erwerbsangebot wird im Übrigen unter den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen stehen. Das Erwerbsangebot steht im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG. Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, während der Angebotsfrist des Erwerbsangebots den Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Vtion Wireless Technology AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Vtion Wireless Technology AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG) durchgeführt. Das öffentliche Erwerbsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Vtion Wireless Technology AG-Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Hong Kong, den 12. Oktober 2017 Awill Holdings Limited Ende der WpÜG-Meldung 12.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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