Anordnung der BaFin: Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt muss einen wesentlichen Mangel bei der Geldwäscheprävention beseitigen

Montag, 19.02.2024 09:02 von BaFin - Aufrufe: 113

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Januar 2024 angeordnet, dass die Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt ihre Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Konkret geht es um die Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen. Die BaFin hatte hier einen wesentlichen Mangel festgestellt.

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