Anordnung der BaFin: Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main muss Mängel in Geldwäscheprävention beseitigen

Mittwoch, 15.03.2023 13:30 von BaFin - Aufrufe: 253

Die Finanzaufsicht BaFin hat Mängel in der Geldwäscheprävention der Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt festgestellt. Am 4. Januar 2023 ordnete die BaFin daher an, dass das Institut innerhalb von sechs Monaten angemessene und geeignete Maßnahmen ergreift, um die Mängel zu beseitigen (siehe Infokasten).

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