Ad hoc: IVG Immobilien AG: IVG Immobilien AG: Scheitern der Restrukturierungsverhandlungen, Antrag auf Schutzschirmverfahren

Dienstag, 20.08.2013 16:05 von DGAP - Aufrufe: 558

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz 20.08.2013 16:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In den von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den Vertretern der zu 'Ad hoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen Gläubigern (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie (iv) der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten Verhandlungen über ein umfassendes Restrukturierungskonzept und die zur Deckung des bei Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts zusätzlichen Liquiditätsbedarfs erforderliche Brückenfinanzierung konnte trotz der von wesentlichen Gläubigern vorgelegten und mit Ad hoc-Meldungen vom 10.08.2013 und 12.08.2013 veröffentlichten Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts keine Einigung gefunden werden, welche die Interessen sämtlicher Stakeholder der Gesellschaft ausreichend berücksichtigt und eine erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungskonzepts hinreichend gesichert erscheinen lässt. Die mit wesentlichen Eigen- und Fremdkapitalgebern geführten Gespräche haben ergeben, dass bei diesen - mit Ausnahme von wesentlichen Aktionären - keine Unterstützung für das von Gläubigern des SynLoan I/LBBW-Kredits und der Wandelanleihe vorgelegte Konzept zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand - nach intensiver Diskussion mit dem Aufsichtsrat - zu dem Ergebnis gekommen, dass die positive Fortbestehensprognose für die IVG nicht aufrecht erhalten werden kann. Der Vorstand wird daher heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft in Eigenverwaltung. Der Antrag betrifft ausschließlich die IVG als Muttergesellschaft des IVG Konzerns. Sämtliche Tochtergesellschaften der IVG, insbesondere die IVG Institutional Funds GmbH, die IVG Asset Management GmbH, die IVG Caverns GmbH, die IVG Investment GmbH, die IVG Development GmbH, die IVG Private Funds GmbH, die IVG Private Funds Management GmbH, die IVG Immobilien Management REIT-AG sowie alle Objektgesellschaften sollen von dem Verfahren unberührt bleiben. Auch das operative Geschäft soll unverändert weiterlaufen. 20.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: IVG Immobilien AG Zanderstr. 5-7 53177 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 844-400 Fax: +49 (0)228 844-372 E-Mail: ir@ivg.de Internet: www.ivg.de ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5 WKN: 620570, A0JQMH Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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