Ad hoc: IVG Immobilien AG: Amtsgericht Bonn gibt Antrag auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt - Horst Piepenburg als vorläufiger Sachwalter bestellt

Mittwoch, 21.08.2013 18:30 von DGAP - Aufrufe: 484

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges 21.08.2013 18:29 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bonn, 21. August 2013. - Das Amtsgericht Bonn hat heute dem Antrag der IVG Immobilien AG zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO statt gegeben. Als vorläufiger Sachwalter für die IVG Immobilien AG wurde der Düsseldorfer Restrukturierungsexperte und Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt. 21.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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