Ad hoc: Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Mittwoch, 11.12.2019 10:55 von DGAP - Aufrufe: 1654

DGAP-Ad-hoc: Hörmann Industries GmbH / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Sonstiges Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung 11.12.2019 / 10:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung  

Kirchseeon, 11. Dezember 2019 - Die Hörmann Industries GmbH hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG (WKN A1K030) heute die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragen wird. Die Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihe, WKN: A2AAZG) ist über ihre Tochtergesellschaft Funkwerk AG (WKN: 575314), an der Hörmann als Hauptaktionär mit 78,0 % beteiligt ist, mit 15,36 % mittelbar in der euromicron AG investiert. Die Hörmann Industries GmbH rechnet als Folge mit einer außerordentlichen Abschreibung der Finanzbeteiligung, die das Finanzergebnis und den Jahresüberschuss 2019 belasten wird.

Das operative Geschäft der Hörmann Industries GmbH wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 vom 15. November 2019 hinsichtlich Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat weiterhin Bestand.  

Kontakt: Hörmann Industries GmbH ∙ Hauptstraße 45-47 ∙ 85614 Kirchseeon Telefon: 08091 5630-0 ∙ Telefax: 08091 5630-195 Finanz- und Wirtschaftspresse: IR.on AG ∙ Frederic Hilke ∙ Telefon: 0221 9140-970 ∙ E-Mail: hoermann@ir-on.com


11.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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