Ad hoc: Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals

Donnerstag, 26.05.2016 17:40 von DGAP - Aufrufe: 497

Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung 26.05.2016 17:35 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 26. Mai 2016 - Die Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034) plant, für den 21. Juli 2016 zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung einzuladen. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Sitzung seine Beschlussvorschläge hierzu verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter anderem der Beschluss einer Kapitalherabsetzung vorgeschlagen und der Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Herabsetzung des Grundkapitals Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen. Erstattung der Anzeige gem. § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste. Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich der Vorstand entschlossen - auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung - der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals zu erstatten. Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg ISIN: DE000HNC2034 Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Kontakt: Hesse Newman Capital AG Dr. Marcus Simon Vorstand Tel.: +49 (0)40 339 62 434 E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de 26.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Hesse Newman Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85 20355 Hamburg Deutschland Telefon: 040/339 62 458 Fax: 040/339 62 481 E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de Internet: www.hesse-newman.de ISIN: DE000HNC2034 WKN: HNC203 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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