Ad hoc: Deutsche Cannabis AG: Vorstand erlangt Kenntnis über offene Altforderung, Rechtsmittel werden eingelegt

Donnerstag, 04.06.2015 08:25 von DGAP - Aufrufe: 1111

Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Stellungnahme 04.06.2015 08:22 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 04. Juni 2015 - Der Vorstand der Deutsche Cannabis AG hat Kenntnis davon erlangt, dass gegen die Gesellschaft offenbar ein rechtskräftiger Titel besteht, der seinen Ursprung im Jahr 2010 zu haben scheint. Diese Forderung wurde von früheren Organen zu keinem Zeitpunkt erwähnt und vermutlich auch nicht bilanziert. Die Gesellschaft wird alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen und vertritt juristisch eine andere Sichtweise. Gleichwohl sind bestandsgefährdende Auswirkungen nicht auszuschließen. Gegen die früheren Organe wird die Gesellschaft gegebenenfalls aus diesem und anderen Gründen umfangreiche Haftungsansprüche geltend machen. Kontakt Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin Tel: +49 (0) 30 88000 370 Fax: +49 (0) 30 88000 371 Email: info@deutschecannabis.com Internet: www.deutschecannabis.com 04.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88 000 370 Fax: +49 (0)30 88 000 371 E-Mail: info@deutschecannabis.com Internet: www.deutschecannabis.com ISIN: DE000A0BVVK7 WKN: A0BVVK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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