Ad hoc: Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015

Dienstag, 24.02.2015 14:40 von DGAP - Aufrufe: 912

Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme 24.02.2015 14:37 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR 2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR 250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses notwendig ist. Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des 28. Februar 2015. 24.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88 000 370 Fax: +49 (0)30 88 000 375 E-Mail: info@deutschecannabis.com Internet: www.deutschecannabis.com ISIN: DE000A0BVVK7 WKN: A0BVVK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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