Ad hoc: Bitcoin Group SE: BaFin hat keine Bedenken gegen den Erwerb der futurum bank GmbH

Mittwoch, 10.07.2019 17:15 von DGAP - Aufrufe: 491

DGAP-Ad-hoc: Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Sonstiges Bitcoin Group SE: BaFin hat keine Bedenken gegen den Erwerb der futurum bank GmbH 10.07.2019 / 17:14 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bitcoin Group SE: BaFin hat keine Bedenken gegen den Erwerb der futurum bank GmbH

Herford, 10. Juli 2019 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) mit heute eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Bedenken gegen den Erwerb von 100 % der Anteile an der futurum bank GmbH Wertpapierhandelsbank (vormals Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH) bestehen. Die aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag ist damit erfüllt und der Kaufvertrag rechtsgültig. Siehe auch Ad-hoc-Mitteilung vom 12.11.2018.

Kontakt: Bitcoin Group SE Marco Bodewein Nordstraße 14 32051 Herford E-Mail: ir2019@bitcoingroup.com Telefon: +49.5221.69435.20 Telefax: +49.5221.69435.25 Website: www.bitcoingroup.com

Investor Relations Kontakt: CROSS ALLIANCE communication GmbH Jens Jüttner Tel.: +49.89.1250903-30 E-Mail: jj@crossalliance.de Website: www.crossalliance.de


10.07.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bitcoin Group SE
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839505  10.07.2019 CET/CEST

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