Ad hoc: AutoBank AG: AD HOC-MELDUNG: FMA verlangt Änderung im Aufsichtsrat der Autobank Aktiengesellschaft

Mittwoch, 30.12.2020 20:05 von DGAP - Aufrufe: 2135

DGAP-Ad-hoc: AutoBank AG / Schlagwort(e): Überschuldung AutoBank AG: AD HOC-MELDUNG: FMA verlangt Änderung im Aufsichtsrat der Autobank Aktiengesellschaft 30.12.2020 / 20:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Autobank Aktiengesellschaft hat heute einen Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 30.12.2020 gemäß § 70 Abs 4 Z 1 BWG (Bankwesengesetz) iVm § 28a Abs 3 Z 2 und Abs 5 Z 2 BWG erhalten. Mit dem Bescheid wird der Autobank Aktiengesellschaft aufgetragen, innerhalb von längstens 8 Wochen nach Zustellung des Bescheides zu bewirken, dass Herr Eduard Unzeitig aus dem Aufsichtsrat der Autobank AG ausscheide. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde ist gemäß § 13 Abs 2 VwGVG ausgeschlossen.

Die Autobank Aktiengesellschaft prüft den Bescheid. Es wird zur Information darauf hingewiesen, dass am 18.12.2020 ein Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz stattgefunden hat und Herr Frank Nörenberg statt Herrn Eduard Unzeitig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt wurde.

Kontakt: Mag.DI Christian Sassmann Mitglied des Vorstands Christian.sassmann@autobank.at

30.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: AutoBank AG
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Börsen: Freiverkehr in München (m:access); Wiener Börse (Dritter Markt (MTF))
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