Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 18.04.2024 17:42 von | Aufrufe: 148

35 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

WIESBADEN (dpa-AFX) - Zur Europawahl am 9. Juni sind in Deutschland 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen. Sie treten mit gemeinsamen Listen bundesweit an oder wie etwa die CSU in Bayern mit Listen für nur ein Bundesland. Dies hat am Donnerstag der Bundeswahlausschuss nach einer öffentlichen Sitzung in Wiesbaden mitgeteilt. Dabei befasste sich das Gremium mit sieben Beschwerden von Kleinparteien gegen eine vorherige Zurückweisung - wovon eine Eingabe erfolgreich war: Die Partei der Humanisten nimmt nun mit 21 Bewerbern an der Abstimmung teil.

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin Ruth Brand als Vorsitzende sowie acht Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Die Beisitzer werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen.

Im Juni werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl. 96 davon werden aus Deutschland kommen. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise, Wahlgebiet ist Deutschland. Die Wahl wird von nationalen politischen Parteien bestritten. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich aber zumeist länderübergreifenden Gruppierungen an./toz/DP/he


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