Verschiedene Medikamente in Tabletten- und Kapselform. (Symbolbild)
Freitag, 05.04.2024 13:33 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 313

13-Milliarden-Deal: Übernahme-Hammer am Freitag: Johnson & Johnson greift nach Shockwave Medical!

Verschiedene Medikamente in Tabletten- und Kapselform. (Symbolbild) © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com
Die Pharma- und Healthcare-Branche hat in diesem Jahr bereits durch mehrere Übernahmen auf sich aufmerksam gemacht. Am Freitag wird sie um einen weiteren Deal reicher.Wie der Pharma- und Konsumgütergigant Johnson & Johnson am Freitag bekannt gegeben hat, soll Shockwave Medical übernommen werden. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Behandlung von Gefäßerkrankungen und stellt hierfür eine Reihe therapeutischer Lösungen bereit. Die Übernahme lässt sich Johnson & Johnson 13,1 Milliarden US-Dollar kosten. Der Angebotspreis beträgt 335 US-Dollar pro Anteil an Shockwave Medical. Das ist ein Aufschlag von 4,6 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom Donnerstag. Vergleichsweise geringer …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Johnson & Johnson Corp.
UL8A92
Ask: 2,00
Hebel: 19,03
mit starkem Hebel
Zum Produkt
UH44QY
Ask: 0,41
Hebel: 4,49
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UL8A92,UH44QY,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Johnson & Johnson Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News