nicht ausreichend geklärt sei. Hierbei handelt es sich unserer Ansicht nach um einen Umstand, d
er von dem Unternehmen fortlaufend überprüft hätte werden müssen.
Welche Möglichkeiten bieten sich mir als betroffenen Wirecard-Aktionär?
"Das sind äußerst besorgniserregende Nachrichten für alle Anleger der Wirecard. Auch wenn einzelne Details noch geklärt werden müssen,
sprechen schon die jetzt bekannt gewordenen Umstände für das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen betroffener Anleger",
so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. In Betracht kommen insbesondere
kapitalmarktrechtliche Erstattungsansprüche wegen Verstoßes gegen Kapitalmarktpublizitätspflichten.
Entsprechende Schadensersatzansprüche können sowohl individuell gegen das Unternehmen als auch im Rahmen
des zu erwartenden Kapitalanlegermusterverfahrens geltend gemacht werden. "Um schadensersatzberechtigt zu sein,
ist es nicht erforderlich, die Aktien noch zu halten. Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens besteht auch dann,
wenn die Wirecard-Aktien bereits veräußert sind", so Rechtsanwalt Dr. Greger.
Welche Möglichkeiten bieten sich mir als betroffenen Wirecard-Anleihegläubiger?
"Für Gläubiger der Wirecard-Anleihe (WKN
A2YNQ5) sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihe
durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen.
Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert werden und es ließe sich vermeiden,
den regulären Rückzahlungstermin im Jahr 2024 abwarten zu müssen.
Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden." Um die Wirksamkeitsvoraussetzungen einzuhalten,
empfiehlt es sich hierbei die Vertretung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei.
Wie kann ich mich der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen?
Wirecard-Aktionäre und Wirecard-Anleihegläubiger, die hierüber weitere Informationen wünschen,
können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft
anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits
eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von
Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse wirecard@dr-greger.de möglich.
Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web:
www.dr-greger.de 23.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP -
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
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www.onvista.de/news/...onaere-und-anleiheglaeubiger-372220063Da könnte das Geld knapp werden. Nur meine Meinung.