Sehr geehrter Herr......
vielen Dank für Ihre Email. Sie fragen insbesondere, warum bezüglich der Vorgänge um die Wirecard AG nicht „eingeschritten werde“.
Sie können davon ausgehen, dass die BaFin im Rahmen Ihrer Befugnisse die möglichen und erforderlichen Schritte einleitet und eingeleitet hat.
Insbesondere können Sie davon ausgehen, dass die BaFin regelmäßig – soweit die Vorrausetzungen dafür vorliegen – vermeintliche Manipulationsvorgänge „unverzüglich“ i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 WpHG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigt, wodurch diese zur „Herrin des Verfahrens“ wird.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich ergänzen, dass Sie erstrecht davon ausgehen müssen, dass ein öffentlichkeitswirksamer Vorgang, über den diverse Publikationen berichtet haben, ganz sicher nicht 10 Monate bei einer Aufsichtsbehörde ohne eine entsprechende Reaktion verblieben ist.
Ich hoffe, Ihr Vertrauen in die Aufsicht ein Stück weit wiedergewonnen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Email. Sie fragen insbesondere, warum bezüglich der Vorgänge um die Wirecard AG nicht „eingeschritten werde“.
Sie können davon ausgehen, dass die BaFin im Rahmen Ihrer Befugnisse die möglichen und erforderlichen Schritte einleitet und eingeleitet hat.
Insbesondere können Sie davon ausgehen, dass die BaFin regelmäßig – soweit die Vorrausetzungen dafür vorliegen – vermeintliche Manipulationsvorgänge „unverzüglich“ i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 WpHG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigt, wodurch diese zur „Herrin des Verfahrens“ wird.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich ergänzen, dass Sie erstrecht davon ausgehen müssen, dass ein öffentlichkeitswirksamer Vorgang, über den diverse Publikationen berichtet haben, ganz sicher nicht 10 Monate bei einer Aufsichtsbehörde ohne eine entsprechende Reaktion verblieben ist.
Ich hoffe, Ihr Vertrauen in die Aufsicht ein Stück weit wiedergewonnen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen