"Die BaFin ermittelt bereits seit Anfang 2019 in Sachen Wirecard und untersucht dabei auch das Vorgehen des Unternehmens. Bislang ist die Bafin aber erst gegen Investoren und Journalisten vorgegangen, die sie im April 2019 wegen Leerverkaufs-Attacken bei der Staatsanwaltschaft München I anzeigte. Kritiker warfen der BaFin wiederholt vor, zu nachlässig gegenüber Wirecard zu sein."
Quelle: de.reuters.com/article/...chland-bafin-wirecard-idDEKBN22O14D
Also wurde der Druck von Kritikern (von Wirecard oder der BAFIN oder beises) zu gross - also musste da jetzt auch mal die Gegenseite befriedigt werden.
Da man da selber eher ein zahnloser Tiger ist bzgl Massnahmen - musste man also die Staatsanwaltschaft anrollen lassen
"Die BaFin untersuche den KPMG-Bericht mit Nachdruck darauf, ob darin Aussagen enthalten sind, die mit der vorherigen Kommunikation von Wirecard im Widerspruch stehen, sagte die für die Wertpapieraufsicht zuständige Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Es gehe also darum, ob es die Kommunikation im Vorfeld der Veröffentlichung des KPMG-Berichts irreführend war. “Soweit wir Anhaltspunkte diesbezüglich finden, werden wir unverzüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen”, sagte Roegele. “Das gilt natürlich auch, wenn wir feststellen, dass unsere eigenen Untersuchungsbefugnisse hier nicht weitreichend genug sind und entsprechend die Staatsanwaltschaft und Polizei erforderlich sind, um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen.”
Die Erfolgsquote bei so etwas (wurden ja auf den vorherigen Seiten schon dargestellt anhand BAFIN Berichten) liegt eher niedrig - und das obwohl sich die Aufsicht
auf Verstöße mit höherer Relevanz konzentriert hat, d.h 2018 und 2017 war die Quote noch niedriger...
2019
Tabelle 16: Abgeschlossene Marktmanipulationsverfahren
177 Verfahren insgesamt - davon 156 durch Staatsanwaltschaft eingestellt / 3 durch Gerichte
und 9 strafgerichtliche Verurteilungen - bei den restlichen 4 im Bussgeldverfahren eingestellt und bei 5 Bussgelder verhängt.
d.h. die Verurteilungsquote in Bezug auf Strafverfahren (nicht Bussgeld) liegt bei 5% und bei Bussgeldern bei 2,8%
Das nur mal zur Einordnung, da sich manche Quellen lesen, als ob WDI und/oder sein Vorstand schon quasi überführt und verurteilt wären.