Bitte nichts von "Platzen" schreiben. Den Verfahrenslauf kennen nur die Beteiligten, hier aber mal was zum allgemeinen Prozess, wie er sich in dem zusammenhang vermutlich ergibt:
Das Verfahren wird durch einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung oder durch schriftliches Vorverfahren begonnen. Ein früher erster Termin ist bei Verfahren, in denen es um viel Papier geht, meistens sinnlos. Entsprechend wird vermutlich das schriftliche Vorverfahren durchgeführt. Dabei schicken sich die Parteien Schriftsätze und das Gericht gibt ggf. Hinweise. Es kommt zur Verhandlung, nachdem das schriftliche Vorverfahren abgeschlossen ist. Auf die Verhandlung folgt dann die Urteilsverkündung, ggf. auch weitere Termine.
Problem: Wenn eine Partei Beweismittel zu spät benennt, werden sie nicht mehr zugelassen, wenn sich dadurch das Verfahren verlängern würde. Man nennt das Präklusion. Wenn WC sich auf den KPMG-Bericht oder einen beteiligten Wirtschaftsprüfer berufen will, mussten sie den Termin abblasen. Der Bericht oder ein Zeugenbeweis wären nicht mehr zugelassen worden. Ein Prüfer hätte auch nicht ohne Bericht aussagen können, da ich als Gegenseite ihn sofort auseinandergenommen hätte: wie soll jemand etwas als Zeuge beurteilen, wenn sein Testat noch gar nicht fertig ist ?!
Die Entscheidung war demnach die einzig logische. Ein bißchen Prozesstaktik einfach.