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Ich hoffe auch, dass der Bericht vor dem 8.4. kommt. Wir werden das ja sehen. Von uns weiß es ja keiner.
Wegen der Thematik mit der CAD: Wenn ich eine Ermittlungsbehörde in Singapur wäre und wüsste, dass eine umfangreiche Untersuchung zu anderen ähnlich gelagerten Sachverhalten läuft, würde ich die auf jeden Fall abwarten, selbst wenn ich schon kurz davor war die Ermittlungen einzustellen. Vielleicht ist das dann der Fall, dass die CAD den KPMG Bericht auswertet, noch 1 oder 2 Monate wartet und die Ermittlungen dann einstellt. Wundert mich sowieso schon, warum die ihre Ermittlungen nicht schon längst beendet haben.
Was ich mit dem Satz sagen wollte war, dass es natürlich sehr geil wäre, wenn innerhalb eines Monats 3 Probleme gelöst werden. Erstens die Sache mit den ganzen FT und MCA Anschuldigungen durch den KPMG Bericht, zweitens die Behörden in Singapur Wirecard die Ausnahmeregelung die Payment-Lizenz betreffend gewähren und drittens die CAD ihre Ermittlungen einstellt. Das wäre der schlimmste Alptraum aller Leerverkäufer.
Für uns wäre das Weichnachten, Ostern, Geburtstag und Silverster an einem Tag.
Jeder, der nach diesem Zeitpunkt dann noch einen Artikel zu den alten Kamellen veröffentlicht, macht sich dann komplett Lächerlich.
Bei der Diskussion und Stimmrechtsmitteilungen dürfen wir nicht vergessen, dass das Ziel nicht ist, die Besitzverhältnisse im engeren Sinne darzustellen. Die Stimmrechtsmitteilungen dienen der Kapitalmarktransparenz und daher ziehlen sie eher auf die potentiellen, auch zukünftigen, Kontrollverhältnisse ab.
Durch die Einbeziehung von Rückübertragunsansprüchen soll auf diese Weise an Anschleichen mit dem Ziel der Übernahme eines Unternehmens vermieden werden.
Hier noch ein Beispiel:
Goldman Sachs (über Meldeschwelle) verleiht 1% der Aktien an Leerverkäufer (unter Meldeschwelle).
Leerverkäufer verkauf sofort an DWS (über Meldeschwelle).
So wird quasi GS und DWS doppelt gezählt. Es ist aber transparent, dass es sich bei GS um einen Rückübertragunsanspruch handelt, den ein Dritter erfüllen muß.
GS könnte sonst ständig Aktien kaufen, diese gleich wieder verleihen und würde dann ggf. sogar unter der Meldeschwelle landen, wenn es die Regelung zur Einbeziehung von Finanzinstrumenten nicht gäbe. Dann sammelt GS zu einem Zeitpunkt x plötzlich alle Ansprüche ein, verfügt über 75,1% und hat das Unternehmen übernommen, ohne dass jemand das bemerken würde. Das soll eben verhindert werden.
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