Die Aufregung um die "Anwälte der Kleinaktionäre" war ja gestern großes Thema. Für mich ist das vollkommen unlogisch.
Wenn der KPMG Bericht positiv ausgeht, werde ich als Kleinaktionär wohl kaum eine weitere Prüfung anstoßen. Denn dann geht der Kurs wieder nach oben und ich habe Gewinne statt Verluste. Also hier mal wieder reine Verunsicherung.
Wenn der Bericht zudem dazu benutzt wird, das Ganze erneut in Frage zu stellen, dann sollte man diesmal auf Seiten von Wirecard ruhig bleiben und sich von wem auch immer (FT, BaFin, Staatsanwaltschaft) verklagen lassen. Dies ist ja bisher nicht der Fall. Mit ein paar guten Anwälten und den Ergebnissen der bisherigen Sonderprüfungen hat man wohl eine gute Ausgangsbasis und die Gegenseite wird sich eine teure Klage wohl stark überlegen. Dafür würde ich mich auf jeden Fall auf der HV aussprechen.
Wenn umgekehrt der Bericht negativ ausfällt, dann werden sich wohl genug Kleinaktionäre finden, die gegen Wirecard klagen. Aber bestimmt nicht mit den Anwälten aus der Muppetshow.