Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze und daraus resultierenden Bestimmungen, wird dir nur Steinhoff selbst dazu eine sichere Antwort liefern können.
Nur mal eben so als Bsp.
Matress = USA
Conforama = Frankreich
Steinhoff Invest = Afrika
Steinhoff Holding = Niederlande, bzw England (bin mir da selbst nicht mehr sicher)
Eventuell könnte auch noch europäisches Recht angewendet werden, bzw. ein Mix aus betroffenen landesbezogenen Bestimmungen und Rechten.
Dazu kommt noch die Gesetze der Käufer und deren jeweiligen Länder (bzw. in Form der Einzahl, falls nur ein Käufer)
Zum Thema Aufwertung: Wenn du den Goodwill ansprichst, dann gibt es keine Zuschreibungen nach vorgenommener Abschreibung.
Jede weitere Überlegung zum Thema "Brand Names" würde in der Überlegung enden, die hier auch schon diskutiert wurde, dass Steinhoff bald nicht mehr Steinhoff heißt und den Wert des Namens nicht in die neue "Bezeichnung" übernehmen kann.