Going concern im Testat - kein zweifel über den zeitraum, es handelt sich um die 12 monate nach dem 31.12.2017.
Dieser Beitrag befasst sich speziell mit einer Frage von @kaylie, die mich gebeten hat, zu kommentieren, was in Beitrag #178800 (12.05.19 18:44) in Bezug auf Going Concern beschrieben ist. Es scheint eine Menge Unsicherheit darüber zu bestehen und deshalb möchte ich @Kaylie für ihre Aufmerksamkeit danken und mich mit dem Thema befassen.
Allgemein zu IFRS:
Hierbei ist zu beachten, dass in jedem Land, in dem IFRS angewendet werden, das Gesetz Vorrang vor IFRS hat. Dies hat zur Folge, dass bei Anwendung der IFRS die tatsächlichen Vorschriften für das Unternehmen eine Kombination aus nationalen Rechtsvorschriften und IFRS sind. Da es sich um ein niederländisches Unternehmen handelt, handelt es sich um eine Kombination aus niederländischem Recht (hauptsächlich Code 2, Eigentumsrecht) und IFRS. In fast allen Fällen wird die Prüfung nach ISA-Standards durchgeführt (das heißt, welche Kriterien müssen für die durchgeführte Arbeit erfüllt sein).
ISA-Standards in Verbindung mit IAS1 (Presentation of Financial Statements):
Standard 570: Going concern, überwacht die Verantwortlichkeiten des Accountant Bezug des Going-concern, relevant ist in diesem fall IAS570.13 (sehe Screenshot). AIS1.24 gibt auch an, dass es sich um einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag handelt (sehe Screenshot).
Artikel 2: 384 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fügt hinzu (oder stellt klar), dass es sich um (zumindest) 12 Monate nach Bilanzstichtag handelt.
Quellen:
ISA Quelle: www.google.com/...CC.doc&usg=AOvVaw2bGdu--u5fD4aYBobJvUO5
IAS Quelle: www.kacr.cz/file/4133/2016-2017-iaasb-handbook-volume-1.pdf
NL Gesetzbuch: maxius.nl/burgerlijk-wetboek-boek-2/boek2/titel9/afdeling6
Kurz gesagt ist das Antwort: Die Going-Concern, die (unter anderem) Gegenstand des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers ist, überwacht die 12 Monate nach Bilanzstichtag. In diesem Fall (Jahresbericht 2017) handelt es sich um die 12 Monate nach dem 31. December 2017.
IAS10 (Events after the Reporting Period, das scheint hier zuzutreffen) dazu beschreibt, wenn das Management eines Unternehmens nach der Berichtsperiode beschließt, das Unternehmen zu liquidieren oder den Handel einzustellen, oder wenn es keine andere Wahl hat, als dies zu tun - das Unternehmen ist nicht länger ein fortbestehendes Unternehmen -, betrachtet IAS 16 diesen Effekt als so umfassend, dass eine grundlegende Änderung in Kraft tritt Grundlage der Rechnungslegung wäre erforderlich. Letzteres ist bei Steinhoff nicht der Fall.