DIRTY JACK : @MSIRROLFI Für das WO-Forum: MGQ: "Nicht ganz korrekt ist seine Aussage, dass SEAG in Bezug auf die Facility C Gläubiger von SUSHI bleibt" Seite 229 SushiExPlan: "The Facility C Lenders listed in Schedule 1 as existing Lenders (the "Existing Lenders" and each an ?Existing Lender?) and Steinhoff Europe AG as the new Lender (the "New Lender")" Gibt noch mehr Stellen dort, wo auf SEAG als "New Lender" verwiesen wird. Hallo SirRolfi, wir reden aneinander vorbei. Ich bestreite nicht, dass SEAG im Rahmen des SUSHI-SOAs ÜBERGANGSWEISE der neue Gläubiger der Forderungen aus der Facility C (aka SUSHI Facility) wird. Der Punkt ist, dass es dabei nicht bleibt, sondern dass das nur ein Zwischenschritt ist. In einem der nachfolgenden Schritte im Rahmen des CH11-Plans wird SEAG nämlich seinen Verzicht auf genau diese Forderungen erklären (siehe Part 1 §5.3.9 auf S. 14 des Explanatory Statements zum SUSHI-SOA bzw. Screenshot): Mit diesem Forderungsverzicht ist SEAG kein Facility-C-Gläubiger von SUSHI mehr. Dasselbe passiert auch mit sämtlichen Intercompanyschulden von SUSHI (siehe Part 1 §5.3.7). SUSHI ist damit komplett schuldenfrei. Diese Schuldenfreiheit von SUSHI ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass MF überhaupt die Exit-Finanzierung erhält (siehe Part 1 §5.3.6). Wenn also schließlich 49,9% der Anteile an der schuldenfreien SUSHI an die MF-Extifinanzierer übertragen werden, hält SEAG im Gegenzug ausschließlich 50,1% der Anteile an der schuldenfreien SUSHI, aber keine weiteren Forderungen aus Schuldtiteln gegenüber SUSHI mehr. Der rot markierte Teil in der Dirty-Jack-Aussage "[...] die SEAG tritt jetzt als 50,1 % Anteilseigner sowie als 203 Mio $ Gläubiger auf" ist also nicht korrekt.
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Hallo SirRolfi, was hier zu sehen ist, ist das Annex H aus dem Explanatory Statement vom SUSHI-SOA. Es setzt den Übertrag der Forderungen aus der Facility C (aka SUSHI Facility) von den externen Gläubigern auf die SEAG um. SEAG wird damit zum neuen Facility-C-Gläubiger, das aber wie gesagt nur übergangsweise. Dieser Forderungsübertrag wird in Part 1 §5.3.8 beschrieben und danach sogleich in Part 1 §5.3.9 (siehe Screenshot aus meinem vorherigen Beitrag) mit der Formulierung "Following the Exchange" referenziert, wo der anschließende Verzicht auf die Facility-C-Forderung beschrieben wird.
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