... Seiferts keine besonderen Verzögerungen bewirkt. Warum? Stellen wir uns unabhängig von diesem Fall einen Riesenbetrieb mit vielleicht 130.000 Mitarbeitern vor, der um sein Überleben kämpft und mit allen seinen Gläubigern ein Umschuldungskonzept erarbeitet hat. Alle Gläubiger sind dafür - und dann kommt einer, zB Wolf55, und behauptet ebenfalls ein Gläubiger zu sein - Steinhoff schuldet ihm noch 300 Millionen. Steinhoff bestreitet das - so ein Streit kann viele Jahre dauern. Es ist für mich kaum vorstellbar, dass man mit der Umschuldung nun wegen der 300 Millionen u.U. 10 Jahre warten wird müssen - noch dazu, wenn ohnedies keine Einstimmigkeit im Abstimmungsergbnis erforderlich ist.
Aber natürlich muss Wolf55 den EInspruch einbringen wenn er der Meinung ist, im Recht zu sein. Das darf man ihm nicht ankreiden. Ich nehme an, ein Gericht wird entscheiden, ob er mit abstimmen darf oder nicht und wird vielleicht ebenso entscheiden, ob das CVA Verfahren schon vor der Abgabefrist der Abstimmung anlaufen darf weil das Ergebnis der Abstimmung schon feststeht.
Wärs anders, könnte jeder, also auch Wolf55, jedes CVA Verfahren der Welt sabotieren indem er nichtvorhandene Ansprüche anmeldet und den Instanzenweg voll ausschöpft.
Was sagen Juristen?