Steinhoff International Holdings N.V. : Antragstellung im Zusammenhang mit betrieblichen Selbstverpflichtungen für SEAG und SFHG vor den für den 14. Dezember 2018 geplanten Gläubigerversammlungen
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30.11.2018 / 16:25
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Steinhoff - Antragstellung im Zusammenhang mit betrieblichen Selbstverpflichtungen für SEAG und SFHG vor der für den 14. Dezember 2018 geplanten Gläubigerversammlung
Steinhoff International Holdings N.V. (die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern").
Die Gesellschaft verweist auf ihre Bekanntmachungen vom 19. November 2018 (die "Bekanntmachungen vom 19. November") über die Ausgabe einer betrieblichen Selbstverpflichtung gegenüber der Steinhoff Europe AG ("SEAG") (der "SEAG CVA-Vorschlag") und ein Zustimmungsverfahren der Gesellschaft für Wandelschuldverschreibungen der Steinhoff Finance Holding GmbH ("SFHG"), (die "Zustimmungsersuchen").
Im Anschluss an die Bekanntmachungen vom 19. November freut sich die Gesellschaft, über den aktuellen Stand der Restrukturierung der Finanzverschuldung des Konzerns zu informieren, insbesondere über den SEAG CVA-Vorschlag und die Veröffentlichung des SFHG CVA-Vorschlags (nach dem Widerruf der Zustimmungsersuchen, wie unten beschrieben).
Diese Prozesse beziehen sich auf die Restrukturierung von Fremdkapital bei SEAG und SFHG und werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf das operative Geschäft des Konzerns, seine Vermieter oder Kreditgeber haben.
Widerruf von Zustimmungsersuchen zugunsten einer betrieblichen Selbstverpflichtung der SFHG
Die Gesellschaft hat die Zustimmungsersuchen beendet und die außerordentlichen Beschlüsse zu den drei Serien ausstehender, für die Jahre 2021, 2022 und 2023 fälliger Wandelschuldverschreibungen der SFHG (die "Wandelschuldverschreibungen") zurückgezogen, da sie bestimmt hat, dass die Umstrukturierung der Wandelschuldverschreibungen durch eine betriebliche Selbstverpflichtung der SFHG nach Teil 1 des Insolvenzgesetzes 1986 (der "SFHG CVA-Vorschlag") besser erreicht wird.
Der SFHG CVA Antrag wurde an Alan Bloom, Alan Hudson und Simon Edel von Ernst & Young gerichtet, die sich bereit erklärt haben, sowohl für den SFHG CVA Antrag als auch für den SEAG CVA Antrag (die "Nominierten") als Kandidaten zu fungieren.
Ausgabe des SEAG CVA-Angebots und des SFHG CVA-Angebots
Das Unternehmen geht davon aus, dass die Nominierten den SEAG CVA-Vorschlag und den SFHG CVA-Vorschlag (zusammen die "Vorschläge") geprüft und geprüft haben und hat heute einen Bericht an das High Court of England and Wales in Bezug auf jeden der Vorschläge vorgelegt.
Nachdem die Berichte der Nominierten beim High Court eingereicht wurden, wird heute der SEAG CVA-Vorschlag an alle Gläubiger der SEAG und der SFHG CVA-Vorschlag an alle Gläubiger der SFHG veröffentlicht. Die Gläubiger der SEAG und der SFHG haben nun Zeit, den SEAG CVA-Vorschlag bzw. den SFHG CVA-Vorschlag zu prüfen und zu prüfen, bevor sie in den Gläubigerversammlungen am 14. Dezember 2018 abstimmen.
Eine Anforderung an jeden der SEAG CVA-Vorschläge und SFHG CVA-Vorschläge ist, dass der Abschluss der beiden betrieblichen Selbstverpflichtungen gegenseitig bedingt ist.
Schwerpunkte des SEAG CVA-Vorschlags:
Der SEAG CVA-Vorschlag enthält die folgenden Schwerpunkte:
- Die Unternehmensbeteiligungsstruktur der SEAG wird mit der Gründung neuer luxemburgischer, jerseyischer und britischer Kapitalgesellschaften als direkte und indirekte Holdinggesellschaften und Tochtergesellschaften der SEAG neu strukturiert;
- Zum Abschluss wird es eine Ausgliederung fast aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der SEAG gegenüber einigen dieser neu gegründeten Jersey und UK Gesellschaften geben;
- Die bestehende Finanzverschuldung der SEAG wird durch eine neue befristete Kreditfazilität umstrukturiert, die von einer neu gegründeten luxemburgischen Gesellschaft ausgegeben wird, die als indirekte Tochtergesellschaft der SEAG fungieren soll (die "Neue SEAG Luxco-Schuld"). Die neue SEAG Luxco-Schuld wird mit PIK-Zinsen belastet, die halbjährlich zu aktivieren sind, und die Fazilität wird am 31. Dezember 2021 fällig;
- Die bestehenden Finanzgläubiger der SEAG können sich an der neuen SEAG Luxco-Schuld beteiligen, die von einem Sicherheitspaket profitiert, das von der neuen SEAG-Unternehmensgruppe gewährt wird;
- soweit die bestehenden Finanzgläubiger der SEAG derzeit eine Garantie der Gesellschaft für ihren Bestand an bestehenden SEAG-Schulden erhalten, erhalten diese Finanzgläubiger auch den Vorteil eines neuen aufgeschobenen bedingten Zahlungsinstruments, das von der Gesellschaft für die neue SEAG Luxco-Schuld bereitgestellt wird; und
- um den Abschluss der finanziellen Restrukturierung zu erleichtern, tritt ein vorläufiges Moratorium, vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubiger der SEAG zum SEAG CVA-Vorschlag, ab dem Zeitpunkt der Genehmigung in Kraft und hat zur Folge, dass den Gläubigern der SEAG untersagt wird, von diesem Zeitpunkt an bis zur Durchführung der finanziellen Restrukturierung oder der Beendigung des CVA bestimmte Zwangsmaßnahmen gegen die SEAG zu ergreifen.
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