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Hier wird viel über folgenden Absatz diskutiert. Schauen wir uns den doch mal genau an:
"Mattress Firm also secured a commitment for a four-year term loan of $400 million and an ABL facility of $125 million as exit financing in connection with which the exit lenders will receive 49.9% of the equity in Stripes US Holding, Inc. ("SUSHI") or Mattress Firm Holdco, Inc. at no cost, with the Group initially retaining a 50.1% equity interest. In relation to their equity stake, the exit lenders have customary shareholder rights in relation to governance and sale of their interest with the ability to bring-along a pro-rata portion of the Group's retained equity interest."
"Mattress Firm also secured a commitment for a four-year term loan of $400 million and an ABL facility of $125 million ..."
-> MF hat eine Zusage für einen 400 Mio $ Darlehen mit Laufzeit von 4 Jahren erhalten sowie eine besicherte Kreditlinie über 125 Mio.$. Die 400 Mio scheinen unbesichert zu sein (zumindest wird deren Besicherung nicht explizit erwähnt). Worin die Besicherung der 125 Mio besteht, bleibt ungenannt.
"... as exit financing ..."
"... in connection with which the exit lenders will receive 49.9% of the equity in Stripes US Holding, Inc. ("SUSHI") or Mattress Firm Holdco, Inc."
-> Diejenigen Gläubiger, die die 400+125 Mio. (siehe oben) bereitstellen, erhalten 49,9% an der "Mattress Firm Holdco" ODER der "Stripes US Holding, Inc. ". Wieso diskutiert ihr alle immer nur über MF Holdco und nicht auch über Stripes US Holding, Inc (="SUSHI")? Die Anteile welcher Holding abgetreten werden, ist nämlich offenbar noch nicht entschieden!
"... at no cost, ..."
-> Die Abtretung der Anteile (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) erfolgt ohne Gegenleistung! Allerdings nur im Sinne einer umittelbaren finanziellen Gegenleistung (vulgo Verkaufspreis), denn natürlich wird es irgendeine Art von Gegenleistung geben, sonst darf sich das zuständige Steinhoff-Management gleich mal selber wegen Veruntreuung von Aktionärsvermögen anzeigen. Die Gegenleistung besteht also vermutlich in der Zusicherung der oben genannten Kredite und/oder in deren Konditionen (die wir nicht kennen) und/oder in irgendetwas anderem, das rund um die MF- oder gar Steinhoff-Restrukturierung seitens der betreffenden Kreditgeber geleistet wird.
"... with the Group initially retaining a 50.1% equity interest. ..."
-> Bei diesem Satzteil klingeln bei mir die Alarmglocken! Warum steht da "initially"?? Der satz sagt aus, dass der Steinhoff-Konzern anfänglich die übrigen 50,1% Anteile behalten wird (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer). Da Steinhoff bisher in beiden Fällen meines Wissens nach 100% hielt, ist das eine Binsenweisheit und hätte des Wortes "initially" nicht bedurft. Die Verwendung von "initially" legt für mich hingegen nahe, dass der Steinhoff-Konzern seine verbleibenden 50,1% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) ebenfalls abzugeben gedenkt, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt!
"... In relation to their equity stake, the exit lenders have customary shareholder rights in relation to governance and sale of their interest ..."
-> In Bezug auf die 49,9% der abgetretenen Anteile (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) haben deren neue Eigentümer dann ihre normalen Rechte und Pflichten, die aus einem solchen Anteil resultieren (also Stimmrechte, Aufsichtsrats-Besetzungsrechte, Anspruch auf den entsprechenden Anteil der ausgeschütteten Gewinne etc.) sowie insbesondere auch das Recht, diesen Anteil zu verkaufen.
"... with the ability to bring-along a pro-rata portion of the Group's retained equity interest."
-> Obwohl ich mein Englisch für brauchbar halte, verstehe ich diesen Satzteil nicht und bitte um fundierte(!) Hilfe bei dessen Interpretation! Ich übersetze das sinngemäß als "... und haben die Möglichkeit, einen ihrem Anteil entsprechenden Teil des bei Steinhoff verbleibenden Anteils mitzubringen." Dieser Satzteil scheint sich auf das explizit zuvor erwähnte Recht zu beziehen, die 49,9% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) zu verkaufen. Soll das etwa bedeuten, dass den neuen Eigentümern der 49,9% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) das Recht eingeräumt wurde, im Verkaufsfall nicht nur ihre eigenen 49,9% zu verkaufen sondern auch 49,9% von den bei Steinhoff verbleibenden 50,1%? Das wäre quasi eine Call-Option über weitere 0,499*0,501 = 0,25 = 25% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) für die Gläubiger. Der Basispreis der Call-Option wäre dann der 25%/(25%+49,9%)=33,4% des Verkaufspreises, der dann an Steinhoff ginge. Steinhoff köännte sich gegen den Verkauf ihrer 25% durch die Eigentümer der 49,9% nicht wehren, behielte aber nach dem Verkauf immer noch 25,1% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer). So ist meine Interpretation. Wer eine bessere hat und die nachvollziehbar(!!!) erklären kann, möge sie bitte posten!
Das Wort "initially" über das ich weiter oben gestolpert bin, stützt übrigens meine hier dargelegte Interpretation des letzten Teilsatzes. Und da nicht davon auszugehen ist, dass die neuen Eigentümer der 49,9% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) strategische Investoren im US-amerikanischen Matratzemarkt sein möchten, werden wir wohl binnen Jahresfrist einen Verkauf von 74,9% (an welcher der beiden genannten Holdings auch immer) an irgend einen Konkurrenten, Equity Investor o. ä. erleben.
Wichtig bei der heutigen Meldung ist übrigens auch, was NICHT erwähnt wurde. Ihr habt hier schon fleißig über die Schulden diskutiert, die MF bei Steinhoff hat. Ich weiß gerade nicht und kann es auch nicht recherchieren, zwischen welchen Untenrehmen diese Schuldbeziehung in welcher Höhe vorliegt. Ich habe in der Meldung aber kein Wort über diese Schulden gelesen. Das bedeutet, dass sie so bleiben, wie sie derzeit sind! Idealerweise liegen diese Schulden bei derjenigen Holding, deren Anteile abgegeben werden. Dann würde nämlich aus einem mutmaßlichen intercompany loan eine Schuldbeziehung eines externen Unternehmens (an dem Steinhoff dann noch 25,1% hält) zu Steinhoff. Das wären dann also in der Steinhoff-Konzernbilanz auf der Aktivseite auszuweisende Forderungen (bitte korrigieren, wenn das nicht stimmt). Da ich aber nicht sicher weiß, ob die intercompany loans bei den Gesellschaften als Schuldner hängen, deren Anteils-Abtretung hier bekanntgegeben wurde, ist das reine Mutmaßung! Vielleicht kann ein anderer Arivaner hier Licht ins Dunkel bringen!
(Ein weiterer Gedanke, der mir diesbezüglich kam, der aber auch eine reine Mutmaßung ist und deswegen nur in Klammern steht: Wenn sich der intercompany loan wie dargestellt zu einem Darlehen gegenüber einem unabhängigen Dritten wandelt, hinter dem aber größtenteils Eigentümer stehen, die ihrerseits Kredite an Steinhoff gegeben haben, dann bestünde unter Umständen(!) die Möglichkeit der Aufrechnung. Vielleicht wird dieses ganze Konstrukt hier also nur gemacht, um den betreffenden Gläubigern steuersparend(!) über das Verhikel einer Aufrechnung die Möglichkeit zu geben, ihre Kredite an Steinhoff in einen Anteil an einer Post-Chapter-11-MF zu wandeln?)
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