Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, der "Steinhoff-Konzern") gibt das folgende Update zum niederländischen Zahlungsaussetzungsverfahren (das "niederländische SoP").
Wie bereits angekündigt, hat Hamilton Berufung gegen das Urteil des Amsterdamer Bezirksgerichts (das "Gericht") vom 15. Juni 2021 eingelegt, mit dem die von Hamilton gestellten Gegenanträge auf alternative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überprüfung der niederländischen SoP-Klage und dem Abstimmungsprozess abgewiesen wurden. Das Amsterdamer Berufungsgericht (das "Berufungsgericht") informierte SIHNV, dass diese Berufung auf Antrag von Hamilton zurückgezogen wurde. Die Rücknahme durch Hamilton erfolgte, nachdem das Berufungsgericht am 29. Juni 2021 die Berufung von Hamilton gegen die Entscheidung des Gerichts vom 28. Mai 2021, u.a. einen Vertretungsausschuss einzusetzen, zurückgewiesen hatte.
Die Steinhoff-Gruppe bleibt dabei, dass eine globale Einigung im besten Interesse aller Parteien ist und wird weiterhin Schritte unternehmen, um eine solche Einigung zu erreichen. Weitere Updates werden dem Markt zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
SIHNV hat ein Primärlisting an der Frankfurter Börse und ein Sekundärlisting an der JSE Limited.
Stellenbosch, Südafrika
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Quelle: www.dgap.de/dgap/Companies/...id=1020&page=1&limit=20