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Steinhoff International Holdings N.V.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Steinhoff International Holdings N.V. SH_Zitatesammler
SH_Zitatesam.:

Deutsch Teil 3

 
16.02.21 07:57
Der Vergleichsvorschlag der Steinhoff-Gruppe

Die Schemata stimmen weitgehend mit dem Vergleichsvorschlag der Steinhoff-Gruppe überein, wie er ursprünglich
der Steinhoff-Gruppe, wie er ursprünglich in der Juli-Ankündigung und in der geänderten Fassung des Vergleichsformulars vom Oktober dargelegt wurde.
Die Bedingungen der Schemes werden in Kürze unter www.SteinhoffSettlement.com verfügbar sein. Die wichtigsten
Grundzüge des vorgeschlagenen Gesamtvergleichs bleiben wie folgt:

     - Die teilnehmenden Antragsteller werden in MPCs, vertragliche Antragsteller und finanzielle
             Gläubiger. Die Steinhoff-Gruppe wird einen Gesamtvergleichsbetrag zur Verfügung stellen für
             MPCs von SIHNV und SIHPL und vertragliche Anspruchsteller von SIHNV in Höhe von EUR370 Mio., wovon
             der geschätzte Anteil der MPCs EUR266 Mio. betragen wird. Die MPCs sowohl bei SIHNV als auch bei SIHPL werden
             werden beide von SIHNV über das SRF abgewickelt. Die Ausgleichszahlung wird
             Zuteilung der Abfindungsbeträge erfolgt in Übereinstimmung mit den Angaben im "Zuteilungsplan", der den
             den Schemata.
     - Das Abfindungsentgelt wird von SIHNV über den SRF zu 50 Prozent in bar und zu
             50 Prozent in Aktien, die SIHNV indirekt an dem südafrikanischen Unternehmen Pepkor
             Holdings Limited ("PPH") zu einem angenommenen Aktienpreis von ZAR15 pro Aktie, vorausgesetzt, dass
             SIHNV behält sich die Option vor, einen höheren Anteil der Gegenleistung in bar zu begleichen.
     - Darüber hinaus wird ein Mitglied der Steinhoff-Gruppe einen Beitrag zu den Kosten der
             der ACGs (Vertreter der MPCs) in Höhe von bis zu EUR 30 Mio., abhängig von bestimmten Bedingungen
             und Bedingungen und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass jede solche ACG sich verpflichtet
             sie für jede ihrer Wählergruppen den von ihr erhaltenen Kostenausgleich anrechnen wird
             Beträge anrechnen wird, die sie von ihren Konstituenten gemäß den ursprünglich zwischen dieser ACG und ihren Konstituenten vereinbarten Bedingungen
             und seinen Wählern vereinbart wurde. SIHNV wird auch einen Beitrag zu den Kosten von SRF leisten, der auf
             von bis zu EUR16,5 Mio. leisten (eine Erhöhung um EUR1,5 Mio. gegenüber dem Settlement
             Term Sheet).
     - Die SIHNV-Vertragskläger werden mit der gleichen Rückzahlungsrate wie die SIHNV
             MPCs.
     - SIHPL-Vertragskläger werden zu den Rückforderungsraten und in den Beträgen entschädigt, die in der
             wie im S155 Scheme Proposal dargelegt. In Abänderung des Oktobervergleichs
             Term Sheet erhält BVI No 1499 (Pty) Limited ("BVI") PPH-Aktien zu einem angenommenen Preis von
             pro Aktie von ZAR13 (im Gegensatz zu ZAR13,5) erhalten und die Sperrfrist, die für BVI
             und Cronje-Anspruchssteller verkürzt wird.
     - Die Finanzgläubiger wurden gebeten, die Fälligkeit der Schulden der Steinhoff
             Steinhoff Group bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, was mit einer zusätzlichen Zustimmung um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
             sechs Monate. Darüber hinaus wurden die Finanzgläubiger gebeten, auf deliktische Ansprüche gegen den Steinhoff-Konzern zu verzichten.
             (deliktische) Ansprüche gegen die Steinhoff-Gruppe zu verzichten. SIHNV hat sich bereit erklärt, Sicherheiten an ihren
             Die SIHNV hat sich bereit erklärt, als Gegenleistung für die Stundung Sicherheiten an ihren Anteilen an der Steinhoff Investment Holdings Limited zu gewähren.
     - Die konzerninternen Gläubiger und die Gläubiger aus Lieferungen und Leistungen sind in ihren Hauptforderungen nicht
             kompromittiert.
     - Als Gegenleistung für die Zahlung des Vergleichsbetrages werden die teilnehmenden Gläubiger
             die teilnehmenden Gläubiger verpflichtet, eine vollständige und endgültige Freistellung und einen Verzicht auf Ansprüche gegen den
             Steinhoff-Gruppe und andere Parteien zu den in den Schemes festgelegten Bedingungen zu gewähren.
     - Nicht alle Ansprüche gegen SIHNV oder SIHPL werden im Rahmen der Schemes abgewickelt. Bestimmte
             Bestimmte strittige Forderungen gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass jede endgültig
             endgültig entschiedene Forderung oder der vereinbarte Vergleichsbetrag dem gleichen SIHNV
             Rückerstattungssatz unterliegt, der an MPCs und vertragliche Anspruchsteller des SIHNV zu zahlen ist. In ähnlicher Weise wird eine
             wird eine strittige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass
             dass jede endgültig entschiedene Forderung oder jeder vereinbarte Vergleichsbetrag dem
             demselben Rückforderungssatz unterliegt, der für vertragliche Anspruchsteller von SIHPL gilt. Bestimmte andere Ansprüche
             gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Ansprüche qualifiziert sind, unterliegen nicht
             unterliegen nicht dem S155 Scheme Proposal. SIHPL wird solche Ansprüche weiterhin bestreiten, die
             werden in vollem Umfang zahlbar sein, sofern sie letztendlich durch ein endgültiges
             Schiedsspruch oder einen vereinbarten Vergleich bestätigt werden.
     - Conservatorium hat erhebliche Ansprüche geltend gemacht, die sich aus seinem Eigentum an bestimmten
             Margin-Darlehen, mit denen der Erwerb von Anteilen an SIHNV durch Upington Investment Holdings B.V. finanziert wurde
             an SIHNV finanziert haben, die nicht qualifizierte Forderungen im Vergleichsvertrag vom Oktober darstellen.
             Wie am 14. Februar 2021 angekündigt, haben SIHNV und SIHPL eine Vereinbarung getroffen
             mit Conservatorium und anderen Margin-Kreditgebern geschlossen, um diese Ansprüche zu begleichen. Titan Premier
             Investment Proprietary Limited ("Titan") verbundenen Unternehmen sind ebenfalls Partei dieser
             Vereinbarung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird am Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (wie unten definiert)
             (wie unten definiert) und im Austausch für gegenseitige Freistellungen und Unterstützung für die globalen

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#296027

Steinhoff International Holdings N.V. SH_Zitatesammler
SH_Zitatesam.:

Deutsch Teil 4

 
16.02.21 08:01
Conservatorium hat erhebliche Ansprüche aus seinem Eigentum an bestimmten
             Margin-Darlehen, mit denen der Erwerb von Anteilen an der SIHNV durch Upington Investment Holdings B.V. finanziert wurde
             an SIHNV finanziert hat, die nicht-qualifizierende Forderungen im Oktober Settlement Term Sheet darstellen.
             Wie am 14. Februar 2021 angekündigt, haben SIHNV und SIHPL eine Vereinbarung getroffen
             mit Conservatorium und anderen Margin-Kreditgebern geschlossen, um diese Ansprüche zu begleichen. Titan Premier
             Investment Proprietary Limited ("Titan") verbundenen Unternehmen sind ebenfalls Partei dieser
             Vereinbarung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird am Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (wie unten definiert)
             (wie unten definiert) und im Austausch für gegenseitige Freistellungen und Unterstützung für den globalen
             Conservatorium und die anderen Margin-Kreditgeber Anspruch auf die
             die der "Upington 1"-Forderung zuzuordnende Vergleichsrückzahlung an SIHNV und Steinhoff
             Africa Holdings Proprietary Limited wird im Namen von SIHPL einen zusätzlichen Betrag von
             EUR 61 Mio. zur Abgeltung der verbleibenden Ansprüche zahlen. Titan wird die Rückzahlung an SIHPL erhalten

             die zuvor im Term Sheet zum Vergleich im Oktober angekündigt wurde, vorbehaltlich weiterer
             Vereinbarungen, die zwischen der Gesellschaft, SIHPL und den Titan-Gesellschaften geschlossen werden.
     - Die Ankündigung vom Juli und das Term Sheet für den Vergleich vom Oktober schlossen Rückforderungen
             Eventualforderungen aus, die potenzielle Vergleichsbeiträge von Dritten darstellen.
             Parteien. Wie am 14. Februar 2021 angekündigt, hat Deloitte seine Bereitschaft signalisiert, ein
             ein Angebot an die MPCs in Höhe von bis zu EUR 55,34 Mio. und an bestimmte vertragliche Anspruchsteller in Höhe von
             EUR15Millionen zu machen. Es laufen Gespräche mit anderen Dritten über mögliche
             zusätzliche Beiträge. Der Vorschlag für das niederländische SoP-Programm und das S155-Programm
             Proposal bieten einen Implementierungsrahmen, um solche Rückflüsse an Gläubiger zu leisten.
             Für den Fall, dass zusätzliche Beiträge von anderen Parteien vereinbart werden, und falls erforderlich, werden die
             Dutch SoP Scheme Proposal und S155 Scheme Proposal geändert werden, um
             um die entsprechenden Bedingungen zu berücksichtigen, zu denen die entsprechenden Rückflüsse von
             solchen dritten Parteien.

Niederländischer SoP-Prozess

Nach der Eröffnung des niederländischen SoP hat das Bezirksgericht Amsterdam einen
Verwalter (bewindvoerder) bestellt, der mit dem Managementteam von SIHNV zusammenarbeiten wird. Das Gericht hat
Das Gericht hat außerdem die folgenden Termine für die Einreichung von Forderungen und für eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung
über den niederländischen SoP-Scheme-Vorschlag:

     - 15. Juni 2021: Stichtag für die Abstimmung; und

     - 30. Juni 2021 um 10 Uhr (MEZ): Gläubigerversammlung.

Wenn der niederländische SoP-Scheme Proposal auf der Gläubigerversammlung angenommen wird, wird das niederländische Gericht
das niederländische Gericht den niederländischen SoP-Scheme-Vorschlag ebenfalls bestätigen. Der niederländische SoP-Scheme Proposal wird
wird wirksam, wenn, neben anderen Bedingungen, der niederländische SoP-Scheme Proposal rechtskräftig wird
und unanfechtbar wird und der S155 Scheme Proposal in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen wirksam wird (d.h. der
wirksam wird (d.h. das Datum des Inkrafttretens des Vergleichs, siehe unten).

Das endgültige Datum, an dem die niederländischen SoP-Antragsteller einen Anspruch beim Forderungsverwalter einreichen können
Forderungsverwalter einreichen können, um eine Ausschüttung gemäß dem niederländischen SoP-Schema-Vorschlag zu erhalten, sofern sie berechtigt und verifiziert sind.
Der letzte Termin, an dem die niederländischen SoP-Antragsteller einen Anspruch beim Forderungsverwalter einreichen können, um eine Ausschüttung im Rahmen des niederländischen SoP-Vorschlags zu erhalten, sofern sie berechtigt und verifiziert sind, ist drei Monate nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (d. h. dem
Datum, zu dem siehe unten).

Es wird erwartet, dass (i) vertragliche SIHNV-Anspruchsberechtigte und (ii) SIHNV MPCs (und SIHPL MPCs unter
S155 Scheme Proposal), die ihre Anspruchsfeststellung nicht anfechten, ihre
die ihre Anspruchsermittlung nicht anfechten, erhalten ihre Abfindungsverteilung so schnell wie möglich nach dem Stichtag (wie in den Schemes definiert) und der
(wie in den Schemes definiert) und der Benachrichtigung über ihre Anspruchsfeststellung. SIHNV MPCs (und SIHPL MPCs
(und SIHPL MPCs unter dem S155 Scheme Proposal) mit strittigen Anspruchsfeststellungen erhalten ihre
werden ihre Abfindungsausschüttungen so schnell wie möglich erhalten, nachdem eine verbindliche Feststellung in Bezug auf
in Bezug auf ihre Anspruchsermittlung getroffen wurde.

Die Antragsteller können eine Kopie des niederländischen SoP-Scheme Proposal auf der Seite des
des Bezirksgerichts Amsterdam oder unter www.SteinhoffSettlement.com einsehen. Alle Aktualisierungen oder
Änderungen des niederländischen SoP-Schema-Vorschlags werden unter
www.SteinhoffSettlement.com.

S155 Schema-Verfahren

Eine "Bekanntmachung über die Verfügbarkeit" des S155 Scheme Proposal wird in Kürze auf SENS veröffentlicht,
und dem FSE-äquivalenten Service, der Website von SIHNV (www.steinhoffinternational.com), der
Steinhoff Settlement Website (www.SteinhoffSettlement.com) und an anderer Stelle, einschließlich in
verschiedenen Publikationen. Die Bekanntmachung wird u.a. einen Link zum S155 Scheme
Vorschlag. Etwaige Nachträge oder sonstige Änderungen des S155 Scheme Proposal werden ebenfalls
veröffentlicht und mitgeteilt werden, unter anderem auf der Steinhoff Settlement Website.

Nach der Bekanntmachung der Verfügbarkeit können berechtigte S155 Scheme-Antragsteller, die an der
an der S155 Scheme Versammlung teilnehmen möchten, auf der diese Antragsteller den S155 Scheme Vorschlag
Vorschlag beraten und darüber abstimmen werden, müssen ihre Ansprüche beim Anspruchsverwalter in Übereinstimmung mit den Bedingungen der
Steinhoff International Holdings N.V. Lazoman
Lazoman:

NEWsss

4
16.02.21 08:01
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS PROPRIETARY LIMITED ("DAS UNTERNEHMEN") MITTEILUNG ÜBER
DIE VERFÜGBARKEIT EINES S155-VORSCHLAGS


Hiermit werden unter anderem bestimmte Gläubiger (" Systemgläubiger ") von Steinhoff International Holdings Proprietary Limited (" das Unternehmen ") eines Vorschlags benachrichtigt Schema der Vereinbarung und des Kompromisses (das " Schema ") und der Verfügbarkeit des Vorschlags / des Schemadokuments (das " Angebot ").


1 ZUGRIFF AUF DEN VORSCHLAG UND SEINE ANHÄNGE


Der Vorschlag und seine Anhänge sind unter www.SteinhoffSettlement.com und durch Ausfüllen eines Antragsformulars beim Kanzler des Obersten Gerichtshofs von Südafrika, Western Cape Division, Kapstadt, verfügbar .

2 WEITERE KOMMUNIKATION


Wenn die Gesellschaft weiter mit den Gläubigern des Systems kommuniziert, muss sie dies tun:

2.1 on Steinhoff International Holdings N.V.'s website (www.steinhoffinternational.com);

2.2 unter www.SteinhoffSettlement.com ;

2.3 über den Stock Exchange News Service und den entsprechenden Service der Frankfurter Wertpapierbörse;

2.4 per E-Mail an die gesetzlichen Vertreter der aktiven Antragstellergruppen, alternativ per E-Mail direkt an die aktiven Antragstellergruppen;

2.5 per E-Mail an die bekannten gesetzlichen Vertreter der Systemgläubiger, alternativ per E-Mail direkt an die bekannten E-Mail-Adressen bekannter Systemgläubiger; und

2.6 ansonsten in Übereinstimmung mit den Veröffentlichungsanforderungen, die vom Obersten Gerichtshof des Westkap angeordnet werden können.



3 MASSNAHMEN ERFORDERLICH



3.1 Eine Systemversammlung wird zu gegebener Zeit durch Mitteilung an die Gläubiger des Programms einberufen, die zur Teilnahme und Abstimmung an der Programmversammlung berechtigt sind.

3.2 Wenn berechtigte Systemgläubiger an der Systemversammlung teilnehmen und abstimmen möchten, sollten sie die auf www.SteinhoffSettlement.com veröffentlichten wichtigen Daten und Zeiten zur Kenntnis nehmen und dem Anspruchsverwalter die erforderlichen Unterlagen vorlegen, aus denen ihr Status als Systemgläubiger hervorgeht Vorbehaltlich des im Vorschlag enthaltenen Streitbeilegungsverfahrens den Wert der von ihnen geltend gemachten Forderung begründen und das im Vorschlag festgelegte Verfahren befolgen.

4 ZUSAMMENFASSUNG DES VORSCHLAGS


Der Vorschlag sieht einen Kompromiss zwischen der Gesellschaft und den im Vorschlag definierten Gläubigern vor, die gemäß den Bestimmungen des Vorschlags beigelegt werden sollen.

4.1 Der Vorschlag wird wirksam, wenn (i) er von der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit der Gläubiger des Systems angenommen wird; (ii) es wird danach vom High Court endgültig und nicht anfechtbar genehmigt und sanktioniert, und (iii) alle aufschiebenden Bedingungen sind erfüllt. Nach Inkrafttreten des Vorschlags werden Kompromisse wirksam und Ausschüttungen an die dazu berechtigten Gläubiger des Systems vorgenommen.

4.2 Systemgläubiger umfassen das, was in Anhang A des Vorschlags definiert ist als -

4.2.1 die vertraglichen Ansprecher;

4.2.2 die Finanzgläubiger; und

4.2.3 die SIHPL Market Purchase Claimants,

die gemäß den Bestimmungen des Vorschlags abgerechnet werden sollen.

4.3 Der Vorschlag wird wirksam, wenn (i) er von der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit der Gläubiger der Gesellschaft, die an den Anmelde- und Abstimmungsverfahren teilnehmen, angenommen wird; (ii) es wird danach vom High Court of South Africa endgültig und nicht anfechtbar genehmigt und sanktioniert, wie in Abschnitt 155 (7) des Companies Act vorgesehen; und (iii) alle für den Vorschlag geltenden aufschiebenden Bedingungen (wie in Anhang A des Vorschlags definiert) sind erfüllt. Nach Inkrafttreten des Vorschlags werden Kompromisse wirksam, und es werden Ausschüttungen an die Gläubiger des Systems vorgenommen, die gemäß den Bestimmungen des Vorschlags dazu berechtigt sind. Wenn der Vorschlag nicht wirksam wird, hat er keine Rechtskraft oder Wirkung und stellt keinen Kompromiss zwischen Ansprüchen der Gläubiger des Systems dar.

4.4 Wenn Sie ein Systemgläubiger von SIHPL sind, werden Sie gemäß den Bestimmungen des Vorschlags aufgefordert, eine Klage einzureichen und an den darin festgelegten Abstimmungsverfahren teilzunehmen, da Sie möglicherweise berechtigt sind, eine Zahlung auf der Grundlage des Vorschlags zu erhalten .



4.5 Über den Vorschlag wird auf einer oder mehreren zu diesem Zweck einberufenen virtuellen Sitzungen abgestimmt.

4.6 Der Vorschlag stellt in keiner Weise ein Eingeständnis einer Haftung von SIHPL gegenüber einer Partei dar, die ein Gerichtsverfahren gegen SIHPL eingeleitet hat oder beabsichtigt, ein solches Gerichtsverfahren einzuleiten, oder mit der Einleitung eines solchen Gerichtsverfahrens gedroht hat oder wer kann in Gerichtsverfahren einen Anspruch jeglicher Art und jeglicher Art geltend machen.

4.7 Die Gläubiger des Systems werden aufgefordert, sich bezüglich der im Vorschlag festgelegten Anmelde- und Abstimmungsverfahren an ihre jeweiligen Berater zu wenden und darüber hinaus www.SteinhoffSettlement.com für weitere Informationen zu konsultieren .

4.8 Da einige der im Vorschlag dargelegten Fragen komplexer und technischer Natur sind, werden alle interessierten Personen aufgefordert, sich an einen unabhängigen Rechtsberater, Buchhalter, Finanzberater oder einen anderen professionellen Berater zu wenden, der interessierten Persone
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

bobby

 
16.02.21 08:01
wo und wofür steht das? muss ich überlesen haben.
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

hui...

 
16.02.21 08:03
jetzt hab sie es drawig (Übersetzung: eilig) wieder rein zu kommen...  
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#296032

Steinhoff International Holdings N.V. breezbo21
breezbo21:

Bobby

 
16.02.21 08:06
Junge junge junge:) hast dich noch nie verschrieben? Beim fahren darauf auch noch zu achten, dann wäre ich ein Multitalent:D
Den starken kannst gern zu Hause machen, oh sorry, da hadt bestimmt wenig bis gar nix zu sagen:D

So gut is und drücken wir alle die Daumen, dass sh unseren kurswunsch irgendwann erreicht  
Steinhoff International Holdings N.V. SH_Zitatesammler
SH_Zitatesam.:

Deutsch Teil 5

 
16.02.21 08:06
Nach der Bekanntmachung der Verfügbarkeit können berechtigte Antragsteller des S155 Scheme, die an der
der Versammlung des S155 Scheme teilnehmen möchten, auf der diese Antragsteller über den S155 Scheme
Vorschlag beraten und darüber abstimmen werden, müssen ihre Ansprüche beim Forderungsverwalter in Übereinstimmung mit den Bedingungen des
dem S155 Scheme Proposal bis zu dem Datum einreichen, das zu gegebener Zeit veröffentlicht und auf
www.SteinhoffSettlement.com.

Es wird erwartet, dass der Claims-Administrator den Prozess der Anspruchsprüfung abschließen wird für
Antragsteller abschließen wird, die ihre Ansprüche (mit den erforderlichen Nachweisen) eingereicht haben, um
die ihre Ansprüche (mit den erforderlichen Nachweisen) eingereicht haben, zum Zweck der Abstimmung bei der S155-Versammlung gegen Ende April 2021 abschließen wird, woraufhin
werden die Antragsteller über ihre Antragswerte informiert. Die endgültigen Termine werden veröffentlicht auf
www.SteinhoffSettlement.com.

SIHPL geht davon aus, dass die Ankündigung des S155 Scheme-Meetings (auf die gleiche Weise wie die
(in der gleichen Weise wie die Bekanntmachung über die Verfügbarkeit des S155 Scheme Proposal) gegen Ende Mai
2021 veröffentlicht wird. In dieser Bekanntmachung werden die verifizierten Antragsteller des S155 Scheme eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen.
S155 Scheme-Versammlung. Das S155 Scheme-Meeting (das virtuell abgehalten wird, wenn COVID-19
Einschränkungen dies erfordern) wird voraussichtlich Ende Juni 2021 oder Anfang Juli
2021. Das Datum der S155 Scheme-Versammlung wird in der Versammlungseinladung angegeben.

Nach den Gläubigerversammlungen wird SIHPL dann beim High Court of South Africa einen Antrag auf eine
Verfügung beantragen, die den genehmigten S155 Scheme Proposal so schnell wie möglich sanktioniert. Wenn die Sanktion erteilt wird
und andere Bedingungen erfüllt sind, wird das Datum, an dem die Schemes in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen wirksam werden
Das Datum, an dem die Schemes in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen wirksam werden ("Settlement Effective Date"), wird kurz darauf folgen.

Das endgültige Datum, an dem Antragsteller des S155 Scheme einen Antrag beim Claims Administrator einreichen können
einreichen können, um eine Ausschüttung im Rahmen des S155 Scheme zu erhalten, sofern sie berechtigt und verifiziert sind, ist
drei Monate nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs (der "Stichtag").

Es wird erwartet, dass (i) die vertraglichen Anspruchsteller von SIHPL ihre Vergleichsausschüttungen so schnell wie möglich nach Inkrafttreten des Vergleichs erhalten.
(ii) SIHPL MPCs (und SIHNV MPCs und SIHNV vertragliche Anspruchsberechtigte im Rahmen des Scheme of Settlement) so schnell wie möglich nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs erhalten.
(ii) SIHPL MPCs (und SIHNV MPCs und SIHNV vertragliche Anspruchsteller gemäß dem niederländischen SoP-Vorschlag), die ihre Anspruchsermittlung nicht anfechten
Anspruchsermittlung nicht bestreiten, erhalten ihre Vergleichsausschüttung so bald wie möglich
nach dem Stichtag (wie in den Schemes definiert) und der Benachrichtigung über ihre Anspruchsfeststellung
Bestimmung. SIHPL MPCs (und SIHNV MPCs und SIHNV vertragliche Antragsteller unter dem
Vorschlag des niederländischen SoP-Schemas) mit strittigen Anspruchsfeststellungen erhalten ihre
die Abfindungszahlungen so schnell wie möglich, nachdem eine verbindliche Entscheidung bezüglich ihrer
Anspruchsfeststellung getroffen wurde.

Nächste Schritte für Antragsteller

Zusätzlich zu den unten aufgeführten Informationen werden die Antragsteller gebeten, sich auf dem Laufenden zu halten
über die wichtigsten Termine und Schritte, die sowohl für den niederländischen SoP-Vorschlag als auch für den S155
Scheme Proposal auf dem Laufenden zu halten, indem sie regelmäßig auf www.SteinhoffSettlement.com nachsehen.

Das niederländische SoP Scheme Proposal und das S155 Scheme Proposal sind komplexe Dokumente und
Antragsteller sollten eine unabhängige rechtliche, finanzielle und steuerliche Beratung in Bezug auf die
Vorschlägen und der Anspruchsverwaltung einholen. Weder die Steinhoff-Gesellschaften noch ihre Berater
beraten die Kläger oder irgendeine andere Partei.

SIHNV Niederländische SoP-Ansprüche

Die Kläger werden über weitere wichtige Termine im niederländischen SoP-Verfahren informiert, sobald diese
von der Gesellschaft und dem Verwalter festgelegt wurden. Ein Antragsteller im niederländischen SoP-Verfahren, der
der an einer Gläubigerversammlung teilnehmen und abstimmen möchte, muss dem Verwalter folgende Unterlagen vorlegen
die erforderlichen Unterlagen, die ihren Status als niederländischer SoP-Scheme belegen
Antragsteller nachweisen und den Wert ihrer Forderung nachweisen.

SIHNV-Antragsteller können ihre Forderungen zu gegebener Zeit einreichen, indem sie das entsprechende
Antragsformular auf www.SteinhoffSettlement.com einreichen (weitere Details hierzu sind im
Dutch SoP Scheme Proposal).

SIHPL S155 Scheme-Anträge

SIHPL-Antragsteller können ein Exemplar des S155 Scheme Proposal auf die Art und Weise erhalten, die in der Bekanntmachung über die Verfügbarkeit des Scheme Proposal
wie in der Bekanntmachung über die Verfügbarkeit des S155 Scheme Proposal dargelegt.

Ein SIHPL-Antragsteller, der an der Versammlung des S155 Scheme teilnehmen und abstimmen möchte, muss
dem Anspruchsverwalter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die Folgendes belegen
Status als berechtigter Antragsteller im Rahmen des S155 Scheme und den Nachweis über den Wert seines Anspruchs innerhalb der
Anspruch innerhalb der festgelegten Fristen nachweisen.

SIHPL-Antragsteller können ihre Ansprüche zu gegebener Zeit einreichen, indem sie das entsprechende
Antragsformular auf www.SteinhoffSettlement.com einreichen (weitere Details dazu sind im
S155-Vorschlag).

Anspruchsverwaltung

Computershare wird als Forderungsverwalter fungieren, um bei der Verwaltung der Forderungen für die
Gläubigerversammlungen zu unterstützen und nach der Genehmigung der Schemes das SRF
bei der weiteren Verwaltung der Ansprüche und dem Abwicklungs- und Zahlungsprozess zu unterstützen. Als Teil
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

und da ist sie wieder

3
16.02.21 08:06
die 15... Hai, doch Gratulation.
Steinhoff International Holdings N.V. gewinnnichtverlust
gewinnnichtve.:

und es sollte nie wieder weniger sein

 
16.02.21 08:07
als die 15 Cent

höher können wir natürlich schon verkraften
Steinhoff International Holdings N.V. Sanjo
Sanjo:

SH ist perfekt

 
16.02.21 08:07
Man spürt förmlich wie diese  DGAP das Schiff ins ruhige Fahrwasser zieht. Transparenz ist alles.
Na wer wurde gestern alles rausgelegt?
25%Gap wird heute morgen wieder geschlossen und plus kommt noch oben drauf , meine Sicht der Dinge.
Long und Plopp  
Steinhoff International Holdings N.V. Inhibitor
Inhibitor:

Das...

 
16.02.21 08:08
...stammt aber nicht aus der DGAP von heute
Steinhoff International Holdings N.V. Helpdesk
Helpdesk:

Alles...

 
16.02.21 08:08
...nach Plan. Wahnsinn, wie ein Dirigent beim Orchester. Alles vorbereitet, nur Knöpfchen drücken. Also der LdP hätte doch jetzt wirklich einen Bonus verdient.  
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#296040

Steinhoff International Holdings N.V. Antifuture
Antifuture:

Guten Morgen !

 
16.02.21 08:09
Man wird ja förmlich erschlagen mit News !

Ob das gestern Abend ein rausschütteln war, zu so einen späten Stunde ?
Mir fehlt irgendwie der Glaube
Steinhoff International Holdings N.V. SH_Zitatesammler
SH_Zitatesam.:

Teil 6 von 6

 
16.02.21 08:10
Verwaltung von Ansprüchen

Computershare wird als Forderungsverwalter fungieren, um die Verwaltung der Forderungen für die
der Gläubigerversammlungen zu unterstützen und nach der Genehmigung der Schemes das SRF
bei der weiteren Verwaltung der Ansprüche und dem Abwicklungs- und Zahlungsprozess zu unterstützen. Als Teil dieser
dieser Vereinbarungen werden Einrichtungen zur Verfügung gestellt, um Antragsteller bei dem Prozess zu unterstützen
einschließlich der Nutzung von Call-Centern und Online-Hilfe.

Update zur Hamilton-Anwendung

Wie bereits am 14. Januar 2021 angekündigt, haben Hamilton B.V. und Hamilton 2 B.V. (zusammen
"Hamilton") einen Antrag beim Western Cape High Court gestellt, um eine Verfügung
zu erklären, dass Kläger, die sowohl in die Vertragsklasse als auch in die
MPC-Klasse im Sinne eines S155 Scheme-Vorschlags fallen sollen, keine "Klasse" im Sinne des South African Companies Act bilden.
des südafrikanischen Gesellschaftsgesetzes darstellen. SIHPL hat dem Antrag widersprochen und eine Antwort auf den Antrag eingereicht.
Unterlagen eingereicht. Hamilton hat Antwortpapiere eingereicht, hat aber angedeutet, dass sie zusätzliche Papiere einreichen möchte.
ergänzende Unterlagen einzureichen. Es wurde noch kein Termin für die Anhörung von Hamiltons Feststellungsklage festgelegt.
Antrag festgelegt.

Trevo Capital Ltd ("Trevo") hat einen Antrag beim Western Cape High Court eingereicht,
als Beklagte in Hamiltons Feststellungsklage einzutreten, mit der Begründung, dass sie ein direktes und wesentliches Interesse an
sie ein direktes und wesentliches Interesse an dem Ergebnis von Hamiltons Feststellungsklage hat.

Der Antrag von Trevo wird vom BVI und den Cronje-Klägern unterstützt. SIHPL hat sich gegen den
SIHPL hat dem Interventionsantrag widersprochen, aber es wurden noch keine weiteren Unterlagen eingereicht und es wurde noch kein Termin für die
für die Anhörung von Trevos Interventionsantrag festgelegt.

Hamilton und Trevo halten angebliche Forderungen, die nach den Bedingungen des S155 Scheme-Vorschlags von SIHPL
als MPCs behandelt werden. Die BVI und die Cronje-Kläger haben angebliche Ansprüche, die nach den
des S155 Scheme Proposal von SIHPL als vertragliche Ansprüche behandelt werden.

Trevo-Klage

Unabhängig davon hat Trevo eine Klage beim Western Cape High Court eingereicht, mit der sie eine
(1) zu erklären, dass (a) eine von SIHPL am 30. Januar 2014 gewährte Garantie in Bezug auf eine
einer von der Steinhoff Finance Holding GmbH (einem Mitglied der Steinhoff-Gruppe) ausgegebenen Wandelanleihe
Group), die anschließend geändert oder am 12. August 2019 durch die SIHPL
contingent payment undertaking ("SIHPL CPU") zwischen SIHPL und Global Loan Agency
Services Limited, ist nichtig im Sinne von Section 45 des South African Companies Act, (b) sowohl der
(b) sowohl der Beschluss des SIHPL-Vorstands, der den Abschluss der Garantie genehmigt, als auch der Beschluss des SIHPL-Vorstands, der den Abschluss der SIHPL CPU genehmigt, nichtig sind.
(b) sowohl der Beschluss des SIHPL-Vorstands, der den Abschluss der Garantie genehmigt, als auch der Beschluss des SIHPL-Vorstands, der den Abschluss der SIHPL-CPU genehmigt, sind nichtig, und (c) die SIHPL-CPU ist nichtig,
und (2) das Verbot für SIHPL, irgendwelche Zahlungen im Rahmen der Garantie, der SIHPL CPU
und / oder eines Kompromisses im Sinne von Abschnitt 155 des südafrikanischen Gesellschaftsgesetzes und von
Sicherheiten in Bezug auf diese zu leisten.
SIHPL beabsichtigt, gegen diesen Antrag Einspruch zu erheben. Es sind keine weiteren Unterlagen eingereicht worden. Trevo strebt einen
Anhörungstermin für den 16. März 2021 für die Anhörung des Feststellungsantrags / der einstweiligen Verfügung, aber dieser Termin wurde vom
Dieser Termin ist vom Gericht noch nicht bestätigt worden.

SIHPL bestreitet nachdrücklich die rechtliche Begründetheit der anhängigen Anträge von Hamilton und
Trevo, und wird sich auf dieser Grundlage gegen diese Anträge und den Interventionsantrag von Trevo wehren.

Weitere Informationen

Die Steinhoff-Gruppe wird zu gegebener Zeit über die wichtigsten Termine informieren.

Antragsteller können zusätzliche Informationen einsehen und zu gegebener Zeit ihre Anträge einreichen
auf der folgenden Website einreichen: www.SteinhoffSettlement.com.

Weitere Aktualisierungen werden nach den verschiedenen Prozessen und Gerichtsverhandlungen
oben.

Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der
der JSE Limited.

JSE-Sponsor: PSG Capital

Stellenbosch, Südafrika

16. Februar 2021

Datum: 16-02-2021 07:45:00
Produziert von der JSE SENS-Abteilung. Der SENS-Service ist ein Informationsverbreitungsdienst, der von der JSE Limited ("JSE") verwaltet wird.
Die JSE gibt weder ausdrücklich noch stillschweigend oder implizit eine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung für die Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der
 der auf SENS veröffentlichten Informationen. Die JSE, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keine Haftung für (oder in Bezug auf) direkte,
indirekte, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art und Weise, die aus der Nutzung von SENS oder der Nutzung von oder dem Vertrauen auf
 Informationen, die über SENS verbreitet werden.
Steinhoff International Holdings N.V. Manro123
Manro123:

Also für mich klingt das ein wenig anders

3
16.02.21 08:10
zu Aktie:
Zitat:
"5. Was wird mit den SIHNV-Aktien während des niederländischen SoP- und S155-Programms geschehen?

Es ist wahrscheinlich, dass weder ein niederländischer SoP noch ein S155-Programm den Handel mit SIHNV-Aktien beeinflussen sollten und der Handel mit Aktien während des Prozesses nicht ausgesetzt werden sollte. Dies setzt jedoch voraus, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden oder der SIHNV-Vorstand zu diesem Zeitpunkt eine andere Ansicht vertreten."

Also es kann passieren das die AKtien vom Handel ausgesetzt werden können.  
Steinhoff International Holdings N.V. Kohlekumpel
Kohlekumpel:

..

 
16.02.21 08:11
ist der Hai gestern etwa wieder raus?
Steinhoff International Holdings N.V. Inhibitor
Inhibitor:

#296299 @BörsenOssi

 
16.02.21 08:11
...ich lese das nicht in der heuteigen DGAP, wo soll das stehen?
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

kohle

2
16.02.21 08:11
ne, Hai ist dabei. so wie es sich gehört.
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#296047

Steinhoff International Holdings N.V. BobbyTH
BobbyTH:

mir ist das wurscht

7
16.02.21 08:14
Wer drin oder draussen ist. Hauptsache ich werd reich.
Steinhoff International Holdings N.V. Manro123
Manro123:

Hier steht es noch mal schwarz auf weiß

6
16.02.21 08:14
Zitat:

14. Wenn der geplante Vergleich erfolgreich ist, könnten weitere Verfahren gegen Steinhoff in Bezug auf die Aktien SIHNV und SIHPL eingeleitet werden?

Nein. Wenn der geplante Vergleich erfolgreich ist, führt dies zur vollständigen und endgültigen Freigabe aller Ansprüche (mit Ausnahme der nachstehend genannten) gegen Unternehmen der Steinhoff-Gruppe, die aufgrund der angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung entstehen. Aufgrund der Art des Gerichtsverfahrens, das zur Durchführung des vorgeschlagenen Vergleichs verwendet wird, schließt dies die Ansprüche derjenigen Antragsteller ein, die nicht an dem vorgeschlagenen Vergleich teilgenommen haben.
Es werden jedoch nicht alle Ansprüche gegen SIHNV oder SIHPL im Rahmen der Programme gefährdet. Bestimmte streitige Ansprüche gegen SIHNV werden weiterhin auf der Grundlage verteidigt, dass für jeden endgültig entschiedenen Anspruch oder vereinbarten Vergleichsbetrag dieselbe SIHNV-Rückforderungsrate gilt, die an MPC und vertragliche Antragsteller von SIHNV zu zahlen ist. Ebenso wird eine streitige vertragliche Forderung gegen SIHPL weiterhin mit der Begründung verteidigt, dass für jede endgültig entschiedene Forderung oder jeden vereinbarten Abrechnungsbetrag dieselbe Rückforderungsrate gilt, die an vertragliche Antragsteller von SIHPL zu zahlen ist. Bestimmte andere Ansprüche gegen SIHPL, die weder als MPCs noch als vertragliche Ansprüche gelten, unterliegen überhaupt nicht dem S155-Schema-Vorschlag. SIHPL wird solche Ansprüche weiterhin bestreiten.
Steinhoff International Holdings N.V. martin30sm
martin30sm:

nicnac72: Warum sollen die pleite gehen?

 
16.02.21 08:14

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