Nachricht vom 15.02.2021 | 00:00
Steinhoff International Holdings N.V. : STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT - AGREEMENT MIT DELOITTE UND CONSERVATORIUM
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Sonstiges 15.02.2021 / 00:00
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STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT - VEREINBARUNG MIT DELOITTE UND CONSERVATORIUM
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder das "Unternehmen", zusammen mit seinen Tochtergesellschaften, "Steinhoff" oder dieSteinhoff Group), kündigt die folgende Aktualisierung der Umsetzung ihres Vorschlags zur Lösung der verschiedenen multigerichtlichen Altrechtsstreitigkeiten und Ansprüche gegen die Steinhoff-Gruppe an, einschließlich der klagen gegen die ehemalige südafrikanische Holdinggesellschaft Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL").
Konservatorium
SIHNV hatte zuvor angekündigt, dass eine anhörung, die für den 8. Februar 2021 vor dem Amsterdamer Bezirksgericht auf Antrag der Conservatorium Holdings LLC("Conservatorium") geplant ist, um einen Restrukturierungssachverständigen gemäß Art. 371 des niederländischen Konkursgesetzes (erlässt Elemente des kürzlich eingeleiteten Vorinsolvenzverfahrens) zu ernennen. Wet Homologatie Onderhands Akkoord ter voorkoming van faillissement)("Application " wurde auf den 15. Februar 2021 verschoben. SIHNV teilte dem Markt auch mit, dass sie beabsichtigte, diese Anmeldung anzufechten.
Nach einer Reihe konstruktiver Vereinbarungen zwischen den Parteien wurde grundsätzlich eine Einigung unter anderem zwischen SIHNV, SIHPL, Conservatorium und bestimmten mit Christo Wiese verbundenen Einrichtungen erzielt. Diese Vereinbarung unterliegt einer Reihe von Bedingungen. Das Ergebnis der zwischen den Parteien erzielten Einigung ist, dass das Conservatorium den Antrag zurückziehen wird.
Deloitte unterstützt Steinhoff Global Settlement
SIHNV gibt außerdem bekannt, dass sie zusammen mit SIHPL eine Vereinbarung mit Deloitte Accountants B.V. und Deloitte & Touche South Africa (zusammen:Deloitte) getroffen hat, wonach Deloitte den am 27. Juli 2020 angekündigten Vorschlag für einen globalen Vergleich steinhoff unterstützen wird. Dies bedeutet, dass Deloitte bestimmten Steinhoff-Antragstellern, einschließlich der Marktkauf-Antragsteller (die"MPC Claimants") im Austausch für bestimmte Verzichtserklärungen und Freigaben zusätzliche Entschädigungen zur Verfügung stellen wird, sofern Steinhoff die geplante niederländische "Zahlungsaussetzung" (dieniederländische SoP)und das gesetzliche Kompromissverfahren nach südafrikanischem Recht ("S155 Scheme") erfolgreich abschließt. Deloitte befindet sich noch in Gesprächen mit bestimmten Vertretern der MPC Claimants über die Einzelheiten dieses Angebots, das vorsieht, dass diese Anspruchsberechtigten Anspruch auf eine bestimmte zusätzliche Kostenentschädigung haben werden. Ein Vergleich zwischen Deloitte und den niederländischen Vereniging van Effectenbezitters ("VEB") wurde bereits im Oktober 2020 angekündigt.
Deloitte übernimmt keinerlei Haftung für die Verluste, die Steinhoff und seinen Stakeholdern infolge der Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten bei Steinhoff entstanden sind.
Sofern Steinhoff die geplante niederländische SoP und das S155-System erfolgreich abschließt und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, hat Deloitte sich bereit erklärt, einen Betrag von bis zu 55,34 Mio. EUR für den Vertrieb an MPC-Claimants im Austausch für bestimmte Verzichtserklärungen und Freigaben (der DeloitteMPC Settlement Fund" anzubieten). Steinhoff und Deloitte haben vereinbart, dass MPC-Antragsteller oder ihre Vertreter, die sich zu gegebener Zeit um einen Teil des Deloitte MPC Settlement Fund bewerben möchten, das gleiche Antragsformular verwenden müssen wie das Formular, das sie zu gegebener Zeit für die Einreichung ihrer Ansprüche im niederländischen SoP und im S155-System verwenden müssen. In diesem Formformular müssen die Antragsteller der MPC oder ihre Vertreter, die zu gegebener Zeit einen Teil des Deloitte MPC Settlement Fund beantragen möchten, (i) diesen Wunsch im zu veröffentlichenden Antragsformular ausdrücklich durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens angeben und (ii) ausdrücklich die Befreiungen und Freigaben zugunsten von Deloitte in Bezug auf die "Ereignisse" und die "Allegationen" in Bezug auf die in der Form dargelegten Erklärungen bereitstellen. Wenn eines oder beide dieser Felder nicht im Antragsformular angekreuzt wurden, ist der Antragsteller nicht berechtigt, eine Ausschüttung aus dem Deloitte MPC Settlement Fund zu erhalten. Zu gegebener Zeit werden weitere Informationen und Antragsformulare auf
www.steinhoffsettlement.com veröffentlicht.
Zusätzlich zu dem oben genannten Angebot an die MPC-Antragsteller, sofern Steinhoff die niederländische SoP und das südafrikanische S155-System erfolgreich abschließt und bestimmte andere Bedingungen erfüllt sind, hat Deloitte ferner vereinbart, bestimmten Vertragsantragstellern einen Betrag von 15 Mio. EUR für die Verteilung anzubieten. Berechtigte Vertragsantragsteller erhalten von Steinhoff eine individuelle Mitteilung über die Art und Weise, in der sie einen Teil des angebotenen Betrags beantragen können.
Weitere Informationen
Die Steinhoff Gruppe wird zu gegebener Zeit über die Umsetzung der globalen Abwicklung informieren.
Antragsteller können zusätzliche Informationen einsehen und zu gegebener Zeit ihre Schadensdetails auf der folgenden Website einreichen:
www.SteinhoffSettlement.com.Das Unternehmen hat eine primäre Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine sekundäre Notierung an der JSE Limited.
Stellenbosch, Südafrika
14. Februar 2021
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