COURT: Steinhoff scheme of arrangement sanctioned by High Court 05 February 2021 | 12:02 CET [This is a breaking story. Check Debtwire for updates.] Ein Richter des High Court hat heute (5. Februar) ein von Steinhoff International Holdings N.V. (SIHNV) vorgeschlagenes Schema of arrangement sanktioniert und die Einwände von Conservatorium Holdings LLC, einem mit Centerbridge verbundenen Gläubiger, zurückgewiesen. In seinem Urteil, das heute Morgen verkündet wurde, stellte Richter Adam Johnson fest, dass die Ablehnung des Schemas eine grobe Reaktion" wäre und das Potenzial für Unfairness" hätte. Die heutige Entscheidung folgt auf eine zweitägige Anhörung zur Sanktionierung, die am 26. und 27. Januar stattfand. Die Regelung wird den Weg für den Abschluss verschiedener laufender Gerichtsverfahren zwischen dem südafrikanischen Einzelhandelskonzern und seinen Stakeholdern auf der ganzen Welt ebnen. Das Schema bezieht sich auf zwei Gruppen von Verbindlichkeiten, nämlich "Facility A1" und "Facility A2". Die A1- und A2-Gläubiger haben Forderungen in Höhe von ca. EUR 1,9 Mrd. bzw. EUR 3,6 Mrd. gegenüber der Steenbok Lux Finco 2 S.a. r.l. (der SEAG-Kreditnehmerin). Die EUR 5,5 Mrd., die unter den A1- und A2-Fazilitäten geschuldet werden (zusammen die "Scheme Debt"), sind nur ein Teil des Schuldenstapels von Steinhoff in Höhe von ca. EUR 9,18 Mrd.. Die Schulden der Gruppe waren Gegenstand einer größeren Restrukturierung im Jahr 2019. Die Restrukturierung im Jahr 2019 wurde durch die Entdeckung schwerwiegender falscher Angaben in den Finanzberichten des Konzerns im Jahr 2017 ausgelöst, die zu vielfältigen Rechtsstreitigkeiten gegen den Konzern in verschiedenen Gerichtsbarkeiten geführt haben. Im Rahmen der Restrukturierung 2019 haben sich Steinhoff und seine Gläubiger auf die Parameter für einen Vergleich dieser Rechtsstreitigkeiten geeinigt. Steinhoff hat einen konzernweiten Vergleich vorgeschlagen, der nach eigenen Angaben eine vollständige und endgültige Beilegung der überwiegenden Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten vorsieht. Gemäß den bestehenden Bedingungen der Scheme-Schulden ist die Umsetzung des Vergleichs jedoch an Bedingungen geknüpft, einschließlich der einstimmigen Zustimmung der Gläubiger, die nicht erfüllt werden konnte.
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