Auch hier sehe ich dies angesichts der Unsicherheit nicht als Verletzung der Rechte des Konservatoriums an. Es hat kein etabliertes Recht, die Einzahlung der relevanten Abrechnungsbeträge auf ein Treuhandkonto zu verlangen. Es würde, wenn sie eine einstweilige Entlastung beantragen und erhalten würde, vielleicht am besten in Südafrika, aber bisher hat sie dies nicht getan, und wenn sie einen solchen Antrag stellen würde (wie Herr Al-Attar betonte), müsste sie wahrscheinlich von einem wechselübergreifenden Schadenersatz begleitet werden, um Verluste auszugleichen, die anderen betroffenen Parteien entstehen, falls sie sich herausstellte, dass der Beschluss zu Unrecht erteilt wurde.