Steinhoff International Holdings N.V .: AKTUALISIERUNG DER STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT
DGAP-News: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlüsselwort (e): Verschiedenes
14.01.2021 / 16:15
Der Emittent ist allein verantwortlich für den Inhalt dieser Ankündigung.
UPDATE FÜR STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT
Steinhoff International Holdings NV ("SIHNV") gibt das folgende Update zur Umsetzung seines Vorschlags zur Beilegung der verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche gegen SIHNV (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften "Steinhoff") bekannt, einschließlich derer gegen die ehemalige südafrikanische Holding Gesellschaft Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL").
Die SIHNV kündigte erstmals im Juli 2020 ihren geplanten globalen Vergleich an. Zu diesem Zeitpunkt gab sie an, dass Steinhoff vor Einleitung eines Umsetzungsverfahrens unter anderem die Zustimmung seiner Finanzgläubiger benötigen würde.
Nach der Ankündigung vom Juli leitete SIHNV im Oktober 2020 ein Einverständnisverfahren für Finanzgläubiger ein ("Oktober Consent Request") und stellte im November und Dezember 2020 weitere öffentliche Aktualisierungen zur Verfügung.
Darüber hinaus gab die SIHNV am 1. Dezember 2020 bekannt, dass sie eine weitere wichtige Bedingung erfüllt hat, nachdem sie von der South African Reserve Bank ("Finsurv") die Genehmigung für die im vorgeschlagenen Vergleich vorgesehenen grenzüberschreitenden Überweisungen erhalten hat. Die Genehmigung ist 12 Monate ab dem Datum der Erteilung gültig.
Nächste Schritte
Wie bereits angekündigt, erfordert die Umsetzung der vorgeschlagenen globalen Regelung eine koordinierte Reihe von Schritten in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Die wichtigsten kurzfristigen nächsten Schritte werden voraussichtlich folgende sein:
- Anhörung zum Sanktionsschema für das englische System vom 26. bis 27. Januar 2021: Nach den Genehmigungen, die auf den Gläubigerversammlungen am 15. Dezember 2020 im Rahmen des Sanktionsverfahrens im Rahmen des englischen Systems erteilt wurden, um die Änderungen der SEAG-CPU gemäß den beantragten zu genehmigen Finanzgläubiger im Rahmen des Einverständnisantrags vom Oktober werden am 26./27. Januar 2021 aufgeführt. Wenn das Programm genehmigt wird, verfügt SIHNV über die erforderlichen Einwilligungen, um mit der Umsetzung des vorgeschlagenen Vergleichs fortzufahren. SIHNV wurde von Conservatorium Holdings LLC (zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen) darüber informiert, dass es beabsichtigt, dem Antrag auf Sanktionierung des Systems in dieser Anhörung zu widersprechen.
- Genehmigung des endgültigen Formulars Finanzdokumente: Gemäß dem Einverständnisantrag vom Oktober müssen die endgültigen Formulare der Änderungen der relevanten Steinhoff-Finanzdokumente von den Gläubigern der einfachen Mehrheitsabrechnung genehmigt werden (mit einem Wert von mehr als 50 Prozent der SIHNV-Gläubiger) ) neben zusätzlichen Zustimmungsrechten, die bestimmten Wahlkreisen von Finanzgläubigern vorbehalten sind, wie im Einverständnisantrag vom Oktober vorgesehen. Ein Einverständnisantrag der Finanzgläubiger zur Genehmigung des endgültigen Formulars für relevante Dokumente wird voraussichtlich in Kürze gestellt.
- Anhörung der südafrikanischen Weisungen in Bezug auf das SIPHL-System nach § 155: Für den 21. Januar 2021 ist eine Ex-parte-Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof von Westkap geplant, bei der die SIHPL bestimmte Verfahrensanweisungen einholen wird, bevor beschlossen wird, ein Regelungsschema gemäß s155 einzuführen des South African Companies Act zur Umsetzung des globalen Vergleichsvorschlags in Bezug auf SIHPL ("S155-Vorschlag"). Hamilton B.V. und Hamilton 2 B.V. haben beim South African High Court einen Antrag eingereicht, in dem sie den Ansatz von SIHPL in Bezug auf die vorgeschlagene Klassenzusammensetzung gemäß dem S155-Vorschlag bestreiten. Es wurde kein Termin für eine Anhörung dieses Antrags festgelegt.
Zur weiteren Aktualisierung ist für den 8. Februar 2020 eine Anhörung vor dem Amsterdamer Bezirksgericht geplant, nachdem Conservatorium Holdings LLC kürzlich beantragt hatte, einen Restrukturierungsexperten für SIHNV gemäß Artikel 371 des niederländischen Insolvenzgesetzes zu ernennen (der Elemente des kürzlich erlassenen Gesetzes enthält) Erlass eines Vorinsolvenzverfahrens "Wet Homologatie Onderhands Akkoord"). SIHNV wird zu gegebener Zeit auf die Anfrage antworten.
Steinhoffs Ansicht bleibt, dass die vorgeschlagene globale Regelung die Mittel bietet, um die historischen Ansprüche gegen sie im Wesentlichen zu lösen, und fest im besten Interesse aller Beteiligten bleibt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Vergleich, einschließlich eines Dokuments mit häufig gestellten Fragen, finden Sie auf der folgenden Website: www.steinhoffinternational.com/...ment-litigation-claims.php.
Auf dieser Website können Antragsteller ihre Kontakt- und Antragsdaten einreichen, Steinhoff über ihre Absicht informieren, den vorgeschlagenen Vergleich zu unterstützen, und sich für Aktualisierungen registrieren. Alternativ kann das Investor Relations-Team von Steinhoff per E-Mail unter Siedlung@steinhoff.co.za kontaktiert werden.
Weitere Aktualisierungen werden nach den verschiedenen oben genannten Verfahren und Gerichtsverhandlungen bereitgestellt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und zweitrangig an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
14. Januar 2021