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Steinhoff International Holdings N.V.

Beiträge: 361.203
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Steinhoff International Holdings N.V. kyron7htx
kyron7htx:

Wird

 
13.01.21 13:51
runtergetaxt ohn große Verkäufe, merkwürdig.

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Steinhoff International Holdings N.V. Shoppinguin
Shoppinguin:

kyron7htx:

 
13.01.21 14:42
Runtergetaxt...

Das funktioniert so bei Tradegate...

Trader platzieren sich immer VOR Deinem ASK Gebot.
Gibst Du eine VK Order @ 0,0655 auf, dann setzt sich die Software automatisch mit einem Block ( 50k / 100k / etc.) VOR Deine Order.
Gleichzeitig stellt sie eine  Kauforder ins BID....

Jetzt wirst Du Deine Position nicht los und verkaufst sie dann ohne Limit ins  BID.
Der Computer hat gewonnen.

Steinhoff International Holdings N.V. NeXX222
NeXX222:

Pinguin

 
13.01.21 15:01
Lass sie doch ihre Spielchen machen.

Mittelfristig wird man den Aktienkurs nicht mehr auf niedrigem Niveau halten können.

Das Management liefert und das Ziel ist Wert für die Stakeholder wiederherzustellen, dh. auch Werte für Steinhoff International Aktionäre.
Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

Warum Aktie am Leben bleiben soll?

5
13.01.21 15:02

Da gibt es zu den LuxFinco 2 Darlehen folgende Bestimmung:

Klausel 22.36

"Diese Klausel 22.36 findet Anwendung, wenn ein Mitglied der Gruppe eine einzelne Transaktion oder eine Reihe zusammenhängender Transaktionen zum Verkauf, zur Vermietung, zur Übertragung oder zur anderweitigen Veräußerung von Vermögenswerten (einschließlich durch Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Anteilen oder Ausgabe von Anteilen) vorschlägt, für die die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Anteilseigner von SIHNV gemäß der Satzung von SIHNV oder anderweitig gemäß dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlich ist ("Zustimmung der Anteilseigner von SIHNV zur Veräußerung") ("Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte"). SIHNV wird der Gesellschaft auf Anfrage so schnell wie möglich die Informationen zur Verfügung stellen, die sie von Zeit zu Zeit benötigt, um zu beurteilen, ob eine potenzielle Transaktion die Zustimmung der SIHNV-Gesellschafter zur Veräußerung erfordert."

Zuständig hierfür ist das niederländische Recht.

Jetzt nehmen wir mal die Zusammensetzung der letzten HV und bringen dort fiktiv einen Zustimmungsantrag für den Verkauf von größeren Pepco Anteilen über eine Börse ein.

Unsere einzigen beiden Hauptaktionäre PIC/GEPH mit 365.596.347 stimmberechtigten Anteilen und Lancaster 101 mit 51.526.717 Anteilen, dazu noch ein paar unbedeutende Instis und den Rest bilden interessierte Kleinaktionäre.

Letztere hätten in ihrer Gesamtheit von 75 % Anteil zwar die Mehrheit, wenn alle da wären, aber sind sie nicht.

Mit dieser Abstimmungszusammensetzung wäre es locker durchgegangen, da die beiden Hauptaktionäre wohl diesen Maßnahmen zustimmen würden.

Für die Maßnahmen, die SIHNV und die Gläubiger vorhaben ist es von Vorteil, wenn keine größere Institutuion möglicherweise dazwischenfunkt.

Vielleicht noch über 50 % der SIHNV Aktien einsammmelt und durch diese "Change of Control" womöglich noch ein "Event of Default", also die Fälligstellung der NV CPU, auslösen würde.

Steinhoff International Holdings N.V. Investor Global
Investor Global:

Steinhoff Managerhaftung

 
13.01.21 15:03
Ich weis zwar nicht wie es in Holland aussieht.
Gehe aber mal davon aus, das es hier nicht zu gravierenden
Unterschieden kommt.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

§ 93 AktG  Aktiengesetz Bundesrecht
§ 93 AktG – Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.
2Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer
unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf
der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu
handeln. 3Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft,
namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern
durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen
zu bewahren. 4Die Pflicht des Satzes 3 gilt nicht gegenüber einer nach § 342b des
Handelsgesetzbuchs anerkannten Prüfstelle im Rahmen einer von dieser durchgeführten Prüfung.

(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des
daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt
eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast.
3Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken
aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent
des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des
Vorstandsmitglieds vorzusehen.

(3) Die Vorstandsmitglieder sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz
1.Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt werden,
2.den Aktionären Zinsen oder Gewinnanteile gezahlt werden,
3.eigene Aktien der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft gezeichnet, erworben, als Pfand
genommen oder eingezogen werden,
4.Aktien vor der vollen Leistung des Ausgabebetrags ausgegeben werden,
5.Gesellschaftsvermögen verteilt wird,
6.Zahlungen entgegen § 92 Abs. 2 geleistet werden,
7.Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder gewährt werden,
8.Kredit gewährt wird,
9.bei der bedingten Kapitalerhöhung außerhalb des festgesetzten Zwecks oder vor der vollen
Leistung des Gegenwerts Bezugsaktien ausgegeben werden.

4) 1Der Gesellschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung
auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Hauptversammlung beruht. 2Dadurch, dass
der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen.
3Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs und nur dann
auf Ersatzansprüche verzichten oder sich über sie vergleichen, wenn die Hauptversammlung
zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals
erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt. 4Die zeitliche Beschränkung gilt nicht, wenn der
Ersatzpflichtige zahlungsunfähig ist und sich zur Abwendung des Insolvenzverfahrens mit seinen
Gläubigern vergleicht oder wenn die Ersatzpflicht in einem Insolvenzplan geregelt wird.

(5) 1Der Ersatzanspruch der Gesellschaft kann auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend
gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. 2Dies gilt jedoch in
anderen Fällen als denen des Absatzes 3 nur dann, wenn die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gröblich verletzt haben; Absatz 2 Satz 2 gilt sinngemäß.
3Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der
Gesellschaft noch dadurch aufgehoben, dass die Handlung auf einem Beschluss der Hauptversammlung
beruht. 4Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen
Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung
börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.

www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/...ortal_nrw.cgi?xid=140362,101

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#285631

Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@ Kaliumi

5
13.01.21 15:24
Hatte deine Frage noch gelesen.
Warum auf diesem Kursniveau?
Nun da knabbert jemand permanent ca. 10 % von unserem Knusperhäuschen ab und mit dem Settlement Vorschlag hat da noch jemand gleich eine ganze Hausecke weggeknabbert.
Mit so einem angeknabberten Knusperhäuschen wirst du immer weniger Erlös auf dem Markt erzielen ;-)
Steinhoff International Holdings N.V. NeXX222
NeXX222:

Dirty???

 
13.01.21 15:28
Ohne Vergleich könnte man die Aktie auf Jahre vergessen.

Operativ läuft es trotz Corona.

Aktuell läuft parallel der Vergleich und die Refinanzierung, wodurch ein Großteil der Unsicherheit aus der Aktie gehen wird.

Ich bin mir relativ sicher, dass man nach Step 2 und 3 in den nächsten Wochen/ Monaten die Aktie nicht mehr für 6,5 Cent bekommen wird sondern eher für 20-30 Cent.
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#285634

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#285635

Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@NeXX222

5
13.01.21 15:47

Dass wir nach einem Vergleich noch auf diesem Niveau bleiben werden, sehe ich auch nicht. Verdoppeln, wenn die Unsicherheit der Klagen raus ist wäre möglich.


Operativ laufen die Geschäfte, ohne Corona liefen sie aber besser.

Diese Aussage aus dem SEAG-CPU Scheme ES sollte man diesbezüglich in seine Betrachtung mit einbeziehen:

"Over the course of this year, it has been further complicated by the COVID-19 pandemic, which has had an adverse impact on the intrinsic value of the Group's assets and the ZAR/EUR exchange rate, and, therefore, the means available to the Scheme Company and SIHPL to finance the settlement."

Und dies ist die Aussage zum Wertverlust durch Corona aus 2020, da ist 2021 noch nicht drin.

Lt. SIHL Bilanz gab es einen Wechselkursverlust 2020 von über 4 Mrd ZAR, der Pepkorkurs ging zurück (Notwendig für dieBestimmung des Settlement Value in der "Quarterly PHL Notice").

Und auf der SIHNV Aktie lasten 9,179 Mrd € Bürschaft (NV CPU).

Die wird auch nur dann freigegeben, wenn die jeweilige mit einer CPU garantierte Schuld komplett abgelöst wurde.

Also mal abwarten, und auf den Weißen Ritter warten und dabei nicht überrascht sein, wenns halt nur der Goldene Reiter ist.

Kleiner Scherzvergleich ;-)

PS: Ich spekuliere auf die Freigabe der NV CPU, wenns auch erst 2023 ist.

Steinhoff International Holdings N.V. Kaliumi
Kaliumi:

@Dirty

2
13.01.21 15:54
Bei einem Vergleich mit 900mio, sprich 1/10 der eigentlichen Klagesumme (9 Mrd) erwarte ich schon etwas mehr als ein bloße Verdopplung. Alles andere wäre schlichtweg ein Witz!
Steinhoff International Holdings N.V. Norona
Norona:

@Dirty

 
13.01.21 16:00
Der Vergleich zu 900mio, erspart Steinhoff jedoch 9/10 der eigentlichen 9 Milliarden. Da kann man schon etwas mehr als eine Kursverdopplung erwarten....Meinst Du nicht ?
Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@Norona

5
13.01.21 16:12
Die NV CPU setzt sich aus den CPU´s für die SFHG, SEAG CVA Darlehen und der Hemisphere CPU zusammen, die fast 900 Mio Entschädigung geht oben drauf.
Der Stand der Schulden zum 30.09.2020 (blau A-C im Strukturplan) ist ziemlich aktuell und dürfte sich zum 31.12.2020 um die PIK Kapitalisierung noch erhöht haben.
Dagegen steht die NV CPU (Summe aus rot D-H), die aber auf der Höhe von9,179 Mrd € bei Fälligkeit gedeckelt ist.
Mal abwarten, was an Refinanzierung nach dem Aderlass durch Covid-19 und Settlement noch drin ist.
(Verkleinert auf 38%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1226138
Steinhoff International Holdings N.V. silverfreaky
silverfreaky:

Jetzt glaubt man nur

 
13.01.21 16:22
noch an eine Kursverdoppelung.Von 50 Cent, dann auf 25 Cent und jetzt auf ca. 13 Cent.
Und nächste Woche dann 6.5 Cent.Ach halt da sind wir ja schon.

Selbst bei 13 Cent hocken viele noch dick in den Miesen.Die ganzen Jahre wo man gewartet hat und
man bei anderen Aktien schon eine Verdoppelung gehabt hätte mal ausgenommen.
Ich habe ja nichts gegen eine Fehleinschätzung, aber zugeben sollte man es dann halt schon.
Steinhoff International Holdings N.V. Dow_Jones
Dow_Jones:

@DirtyJack

 
13.01.21 16:29
Ich verstehe Dich richtig, dass Du in Deinen Annahmen nie einen Haircut der Gläubiger  mit einbeziehst  - right?
Es ist selbstverständlich reine Spekulation, aber einen 20% Haircut würde das Spiel schon deutlich verändern.

Bei Karstadt Quelle lag der Haircut bei ca. 30%, wird am Untergang womöglich auch nichts ändern
Steinhoff International Holdings N.V. NeXX222
NeXX222:

Jede Wette

 
13.01.21 16:35
Dass die Gläubiger auch an der Wiederauferstehung des Aktienkurses verdienen wollen.

Wo sonst hat man so eine Chance aktuell im Markt? Insolvenzniveau der Aktie obwohl man zuletzt 1 mrd Euro Ebitda erwirtschaftet hat.

Die beiden Stellschrauben sind die Auflösung der Klagen und die Refinanzierung.

Beide Schritte werden gerade parallel erledigt.

Ich denke dass das parallel gemacht wird damit nach der Ankündigung keiner mehr Insiderinformationen hat... und ja, genau dann wird es spannend was für Orders über den Tresen gehen werden.
Steinhoff International Holdings N.V. silverfreaky
silverfreaky:

Die Gläubiger haben doch Insiderwissen.

3
13.01.21 16:37
Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@Dow_Jones

4
13.01.21 16:46
Einen Haircut habe ich nicht in meiner Betrachtung.
War auch nicht vorgesehen.
Klar würde ein Haircut die Situation verbessern.
Ist die Frage ob er, wenn alles nach Plan läuft und die Settlements so durchgehen, notwendig ist.
Ich sage mal ganz frech "NEIN", aber dazu darf es keine weiteren Querschläger geben.
Steinhoff International Holdings N.V. Dow_Jones
Dow_Jones:

Der Couche-Tard mögliche Deal mit Carrefour

 
13.01.21 17:26
ist schon ganz spannend, wenn man mal die Bewertungen zugrunde legt. Ist zwar eine andere Liga, trotzdem ein Benchmark.

@DirtyJack  Thanks  - lassen wir uns lieber positiv überraschen  
Steinhoff International Holdings N.V. Rizzibizzi
Rizzibizzi:

Nexx

 
13.01.21 17:32
Wo sonst hat man so eine Chance hier am Markt???? Schau dir die Wasserstoffaktien an. Da hast du deine Chancen.
Real und nicht vielleicht,eventuell und wenn usw.Soweit zu deiner Frage wo hier Chancen am Markt sind.
Steinhoff International Holdings N.V. NeXX222
NeXX222:

Ach Rizzi

5
13.01.21 17:39
Die Bewertungen der Wasserstoffaktien kann man wohl gut mit dem Hype bei Cannabis vergleichen. Viel heiße Luft die nur darauf wartet endlich abgelassen zu werden.

Bei Steinhoff ist eine 2 Mrd Euro Bewertung also 50 Cent pro Aktie mittelfristig easy durch die Fubdamentaldaten zu rechtfertigen.
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#285648

Steinhoff International Holdings N.V. Hai123456
Hai123456:

Klar Wasserstoffaktien LOL

5
13.01.21 17:47
immer schön oben einsteigen.
Wenn Werbung gemacht wird ist es meistens schon zu spät
Und von x Wasserstoffaktien setzt sich am Ende vielleicht eine durch
Siehe Solaraktien, siehe Lithium....
Da ist nichts zu holen.
Bei Steini ist es genau andersrum
Was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Hai
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#285650


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