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Da gibt es zu den LuxFinco 2 Darlehen folgende Bestimmung:
Klausel 22.36
"Diese Klausel 22.36 findet Anwendung, wenn ein Mitglied der Gruppe eine einzelne Transaktion oder eine Reihe zusammenhängender Transaktionen zum Verkauf, zur Vermietung, zur Übertragung oder zur anderweitigen Veräußerung von Vermögenswerten (einschließlich durch Verkauf von Vermögenswerten, Verkauf von Anteilen oder Ausgabe von Anteilen) vorschlägt, für die die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Anteilseigner von SIHNV gemäß der Satzung von SIHNV oder anderweitig gemäß dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlich ist ("Zustimmung der Anteilseigner von SIHNV zur Veräußerung") ("Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte"). SIHNV wird der Gesellschaft auf Anfrage so schnell wie möglich die Informationen zur Verfügung stellen, die sie von Zeit zu Zeit benötigt, um zu beurteilen, ob eine potenzielle Transaktion die Zustimmung der SIHNV-Gesellschafter zur Veräußerung erfordert."
Zuständig hierfür ist das niederländische Recht.
Jetzt nehmen wir mal die Zusammensetzung der letzten HV und bringen dort fiktiv einen Zustimmungsantrag für den Verkauf von größeren Pepco Anteilen über eine Börse ein.
Unsere einzigen beiden Hauptaktionäre PIC/GEPH mit 365.596.347 stimmberechtigten Anteilen und Lancaster 101 mit 51.526.717 Anteilen, dazu noch ein paar unbedeutende Instis und den Rest bilden interessierte Kleinaktionäre.
Letztere hätten in ihrer Gesamtheit von 75 % Anteil zwar die Mehrheit, wenn alle da wären, aber sind sie nicht.
Mit dieser Abstimmungszusammensetzung wäre es locker durchgegangen, da die beiden Hauptaktionäre wohl diesen Maßnahmen zustimmen würden.
Für die Maßnahmen, die SIHNV und die Gläubiger vorhaben ist es von Vorteil, wenn keine größere Institutuion möglicherweise dazwischenfunkt.
Vielleicht noch über 50 % der SIHNV Aktien einsammmelt und durch diese "Change of Control" womöglich noch ein "Event of Default", also die Fälligstellung der NV CPU, auslösen würde.
Dass wir nach einem Vergleich noch auf diesem Niveau bleiben werden, sehe ich auch nicht. Verdoppeln, wenn die Unsicherheit der Klagen raus ist wäre möglich.
Operativ laufen die Geschäfte, ohne Corona liefen sie aber besser.
Diese Aussage aus dem SEAG-CPU Scheme ES sollte man diesbezüglich in seine Betrachtung mit einbeziehen:
"Over the course of this year, it has been further complicated by the COVID-19 pandemic, which has had an adverse impact on the intrinsic value of the Group's assets and the ZAR/EUR exchange rate, and, therefore, the means available to the Scheme Company and SIHPL to finance the settlement."
Und dies ist die Aussage zum Wertverlust durch Corona aus 2020, da ist 2021 noch nicht drin.
Lt. SIHL Bilanz gab es einen Wechselkursverlust 2020 von über 4 Mrd ZAR, der Pepkorkurs ging zurück (Notwendig für dieBestimmung des Settlement Value in der "Quarterly PHL Notice").
Und auf der SIHNV Aktie lasten 9,179 Mrd € Bürschaft (NV CPU).
Die wird auch nur dann freigegeben, wenn die jeweilige mit einer CPU garantierte Schuld komplett abgelöst wurde.
Also mal abwarten, und auf den Weißen Ritter warten und dabei nicht überrascht sein, wenns halt nur der Goldene Reiter ist.
Kleiner Scherzvergleich ;-)
PS: Ich spekuliere auf die Freigabe der NV CPU, wenns auch erst 2023 ist.
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