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Steinhoff International Holdings N.V.

Beiträge: 361.206
Zugriffe: 86.530.005 / Heute: 7.844
Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Steinhoff International Holdings N.V. BaerStierPanther
BaerStierPant.:

hilt mal die alten

 
30.10.20 10:15
smsen raus. Glaube auch nächster ist Wiese.  

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Steinhoff International Holdings N.V. KrankerTyp
KrankerTyp:

58 Millionen

 
30.10.20 10:23
will Steini noch von Jooste haben
Steinhoff International Holdings N.V. rübi
rübi:

Ja oder Nein

 
30.10.20 10:25
Wird heute der Anker von der Steinhoffregatte  weiterhin
im verzurrten Schlamm und Seetang verzurrt bleiben,
oder sticht doch noch ein Super Steinhoff- Handels - Trailer
in See .

Jedenfalls sind die 110 000 Matrosen aktiv und alle
Mechanismen funktionsfähig.

Meine Sektflasche steht für den Stapellauf bereit.
Steinhoff International Holdings N.V. CDee
CDee:

....

 
30.10.20 10:28
Interessant ist doch der Inhalt der SMS: "it will take Steinhoff a long time to work through all the bad new and America" .... and America??? ... war es dasselbe Spiel wie wohl bei Wirecard? wurde Steinhoff zu stark?
Steinhoff International Holdings N.V. walter.eucken
walter.eucken:

please, cdee

2
30.10.20 10:31
keine vergleiche mit wc, bitte.

;-)

Steinhoff International Holdings N.V. ms_rocky
ms_rocky:

Jooste's Strafe hilft uns hier nicht weiter

2
30.10.20 10:31
Im Gegenteil, er soll das Geld für Steinhoff-Entschädigung parat lassen.
Steinhoff International Holdings N.V. Squideye
Squideye:

FSA - Die vollständige Pressemitteilung

23
30.10.20 10:32
Der FSK verhängt gegen Markus Jooste und drei weitere Personen eine Geldstrafe von rund 241 Millionen R für Verstöße im Zusammenhang mit Insiderhandel.

Die Behörde für das Verhalten im Finanzsektor (die Behörde) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von R161 568 068 gegen Herrn Markus Johannes Jooste (Herr Jooste) wegen Verstößen gegen Paragraph 78 (4) (a) und Paragraph 78 (5) des Gesetzes über die Finanzmärkte, 19 von 2012 (das Gesetz über die Finanzmärkte), verhängt. Die Bestimmungen verbieten es jeweils einem Insider, Insider-Informationen offenzulegen und/oder eine andere Person zum Handel mit Wertpapieren, auf die sich die Insider-Informationen beziehen, zu ermutigen oder davon abzubringen.

Die Verstöße beim Insiderhandel betrafen Aktientransaktionen der Steinhoff International Holdings NV (Steinhoff) im November und Dezember 2017.

Die gegen Herrn Jooste verhängte Verwaltungsstrafe geht auf eine Untersuchung der Behörde zurück, die ergab, dass Herr Jooste am 30. November 2017, kurz vor dem viel publizierten erheblichen Rückgang des Marktwerts der Steinhoff-Aktien, in Insiderinformationen im Zusammenhang mit Steinhoff eingeweiht war. Obwohl er in Insider-Informationen eingeweiht war, gab er einige dieser Informationen in einer "Warn-SMS" bekannt, in der er vier ihm nahe stehende Personen ermutigte, ihre Steinhoff-Aktien zu veräußern, bevor ein Teil der Insider-Informationen für den Rest des Marktes veröffentlicht wurde. Drei Empfänger reagierten auf seine Offenlegung und Ermutigung und verkauften Steinhoff-Aktien.

Haftung aufgrund von Verstößen gegen den Insiderhandel

Der gesetzgeberische Ansatz bei der Berechnung von Strafen im Zusammenhang mit Insiderhandel, wie er im Finanzmarktgesetz dargelegt ist, verlangt als Ausgangspunkt die Bestimmung der vermiedenen Verluste oder der erzielten Gewinne ("die unrechtmäßig erzielten Gewinne/Vorteile") derjenigen, die gehandelt haben, während sie im Besitz von Insiderinformationen waren.

Die anwendbaren Bestimmungen erlauben es der Behörde, sie zur Rückzahlung ihres unrechtmäßig erlangten Vorteils (in diesem Fall die vermiedenen Verluste) anzuordnen. Dies ist ein Rechtsprinzip, das als "disgorgement" bezeichnet wird. Darüber hinaus können sie in jedem Einzelfall aufgefordert werden, zu Strafzwecken einen Betrag zu zahlen, der das Dreifache ihres Vorteils nicht übersteigt.

In Fällen der Offenlegung oder Ermutigung (wie im Fall von Herrn Jooste als "Trinkgeldgeber") erlauben es die anwendbaren Bestimmungen der Behörde, anzuordnen, dass der Trinkgeldgeber gesamtschuldnerisch mit denjenigen, denen er Trinkgeld gegeben hat, für ihre unrechtmäßig erlangten Gewinne haftet. Darüber hinaus kann der Trinkgeldgeber zu Strafzwecken auch zur Zahlung eines Betrags verpflichtet sein, der nicht mehr als das Dreifache der Gewinne derer, denen er Trinkgeld gegeben hat, sowie einen zusätzlichen Betrag von bis zu R1 Millionen, Kosten der Untersuchung und Zinsen beträgt.

Bei der Festlegung der Höhe der gegen Herrn Jooste verhängten Verwaltungsstrafe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 82 (2) und 82 (3) der Finanzmärkte, gelesen mit Abschnitt 167 des Gesetzes zur Regulierung des Finanzsektors, 9 von 2017, berücksichtigte die Behörde unter anderem die Höhe der Verluste, die von den Empfängern der SMS-Warnmeldung infolge der beanstandeten Transaktionen vermieden wurden; den Grad der Zusammenarbeit von Herrn Jooste während der Untersuchung; die Schwere der Verstöße; die Notwendigkeit, von einem solchen Verhalten abzuschrecken; und seine Einlassungen bezüglich der Begründetheit des Verfahrens gegen ihn (einschliesslich seiner Einlassungen bezüglich einer angemessenen Strafe).

Die gegen Herrn Jooste verhängte Strafe in Höhe von R161 568 068 umfasst ein Vielfaches des Dreifachen der Verluste, die durch die von den Empfängern der Warn-SMS durchgeführten Transaktionen vermieden wurden, zuzüglich der Beträge, die in dieser Erklärung bezüglich seiner gesamtschuldnerischen Haftung mit zwei Empfängern der SMS weiter erörtert werden.

Die gegen Herrn Jooste verhängte Strafe umfasst auch einen Betrag von R1 Millionen für die Weitergabe von Insider-Informationen und die Aufforderung an Herrn Jaap du Toit (Herr Du Toit), seine Steinhoff-Aktien zu verkaufen. Ungeachtet der Offenlegung und Ermutigung hat Herr Du Toit nie auf den Inhalt der Warn-SMS reagiert.

Herr Jooste wurde auch zur Zahlung von Zinsen auf den Strafbetrag von R161 568 068 verurteilt. Die Zinsen beziehen sich auf jeden unbezahlten Teil der Verwaltungsstrafe, bis die Strafe vollständig bezahlt ist. Er wurde auch zur Zahlung der Kosten der Behörde im Zusammenhang mit der Untersuchung der Verstöße in dieser Angelegenheit verurteilt.

Andere Empfänger der Warnungs-SMS

Einer der Empfänger der Warn-SMS war Dr. Gerhardus Diedericks Burger (Dr. Burger), ein Bekannter von Herrn Jooste. Die Behörde stellte fest, dass er gegen § 78 (2) des Finanzmarktgesetzes verstieß, als er am 30. November 2017, kurz nach Erhalt des Warn-SMS, die gesamte Beteiligung von zwei seiner Familientreuhandgesellschaften an Steinhoff verkaufte.

Nach gebührender Abwägung der relevanten Faktoren, einschliesslich seines Vorbringens, entspricht die gegen Dr. Burger verhängte Verwaltungsstrafe dem zweifachen des durch seine deliktischen Transaktionen vermiedenen Schadens, was zu einem Strafbetrag von R3 002 630 führte.

Die Behörde hat eine Strafe in Höhe von R18 328 gegen Herrn Marthinus Swiegelaar (Herr Swiegelaar) wegen eines Verstoßes gegen Abschnitt 78 (1) des Finanzmarktgesetzes verhängt. Herr Swiegelaar war zur Zeit des Verstoßes der Chauffeur von Herrn Jooste, und er erhielt auch die Warn-SMS am 30. November 2017.

Die Behörde stellte fest, dass Herr Swiegelaar vergleichsweise gesehen das höchste Maß an Kooperation während der Untersuchung geboten hat, und er verkaufte deutlich weniger Anteile als der Rest der untersuchten Parteien. Die gegen ihn verhängte Strafe stellt den Verlust dar, den er vermieden hat, als er seine Aktien einige Tage nach Erhalt der Warn-SMS verkaufte. Herr Swiegelaar ist gesamtschuldnerisch mit Herrn Jooste zur Zahlung von R18 328 verpflichtet.

Die Behörde verhängte eine Strafe von R115 867 122 gegen Ocsan Investment Enterprises (Pty) Limited (Ocsan), ein Unternehmen, das von einem langjährigen Bekannten von Herrn Jooste - dem verstorbenen Herrn Ockie Oosthuizen - kontrolliert wurde. Herr Oosthuizen wies den Verkauf von Steinhoff-Aktien durch Ocsan am 30. November 2017 nach Erhalt der Warnungs-SMS an und veranlasste Ocsan damit zur Verletzung von Abschnitt 78 (1) des Finanzmarktgesetzes.

Neben anderen relevanten Erwägungen stellte die Behörde fest, dass Herr Oosthuizen die Ermittler während der Befragung absichtlich irregeführt und somit keine sinnvolle Zusammenarbeit geleistet hatte.

Von der Strafe R115 867 122 ist Ocsan allein für R77 244 748 verantwortlich, und der verbleibende Teil in Höhe von R 38 622 374 ist von Ocsan aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung mit Herrn Jooste zu zahlen.
Tatsächlich ist Herr Jooste allein haftbar für R122 927 366 aus der R161 568 068. Die Differenz, bestehend aus den R38 622 374 und R18 328, die Ocsan und Herrn Swiegelaars unrechtmäßig erworbenen Leistungen, die für eine Ausgliederung in Frage kommen, kann einmal zurückgefordert werden. Die Behörde kann diese beiden Beträge von Herrn Jooste oder von Ocsan oder Herrn Swiegelaar für ihre jeweiligen Verbindlichkeiten zurückfordern.

Die Behörde ist nur dann berechtigt, eine gesamtschuldnerische Haftung für die unrechtmäßig erworbenen Gewinne in Bezug auf Verstöße gegen Abschnitt 78 (1) anzuordnen, wenn der Handel auf eigene Rechnung erfolgte, und nicht für Verstöße gegen Abschnitt 78 (2), wenn der Handel wie im Fall von Dr. Burger auf fremde Rechnung erfolgte.

Herr Jooste haftet auch zusammen mit Ocsan und Herrn Swiegelaar für die Zahlung von Zinsen auf ihren jeweiligen Anteil an den Strafen, wenn er gesamtschuldnerisch mit ihnen haftet, sowie für die Prozesskosten einschließlich der Untersuchungskosten der Behörde.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Steinhoff International Holdings N.V. gobe
gobe:

Moin

 
30.10.20 10:49
Nur mal so nebenbei, fällt nicht die Aussage einer bekannten Zeitschrift, "Eine Horror-Mischung, die nur ein Fazit zulässt: Finger von lassen – diese Aktie braucht kein Mensch", auch darunter?
Vor allem der letzte Abschnitt.
LG  
Steinhoff International Holdings N.V. Zockidoki
Zockidoki:

Schade, aber mit dem "Reichzocken" hat

7
30.10.20 10:50
es doch wieder nicht geklappt, aber mit dem Verkauf meiner sechsstelligen Anzahl an SH-Aktien habe ich wenigstens soviel Gewinn gemacht, dass ich mir damit wieder ein "Goldbärrchen" für meine kleine Kollektion zulegen kann - da kann ich wenigstens sicher sein, dass es sich nicht quasi "über Nacht in Luft auflösen" kann.
Steinhoff International Holdings N.V. iudexnoncalculat
iudexnoncalc.:

Zockdocki auf die ignore list, okidoki, und tschüß

3
30.10.20 10:53
Steinhoff International Holdings N.V. Squideye
Squideye:

....Jooste kann gegen diesen Befund immer noch vor

8
30.10.20 10:53

einem FSCA-Tribunal Berufung einlegen, und angesichts der Art und Weise, wie er Steinhoff und die Behörde bei jedem Schritt bekämpft hat, scheint dies wahrscheinlich.

Insiderhandel ist jedoch ein krimineller Akt. Die Frage ist, neben der Strafe, ob Jooste dafür strafrechtlich verfolgt wird.

Topham sagte, die Aufsichtsbehörde werde den Fall nun an die nationale Anklagebehörde übergeben, die dafür zuständig sein werde, ihn weiter zu verfolgen.

Unabhängig davon untersuchen die Hawks auch Jooste's Rolle in einem größeren Betrugsfall - bei dem Steinhoffs Konten so weit manipuliert wurden, dass sie laut einem forensischen Bericht von PwC 106 Mrd. R106 Mrd. an fiktiven Gewinnen über mehr als ein Jahrzehnt enthielten.

Steinhoff International Holdings N.V. Klaas Klever
Klaas Klever:

Jooste

5
30.10.20 10:59
Am putzigsten finde ich die Bezeichnung "Trinkgeldgeber". Da werde ich in Zukunft bei jedem Trinkgeld, das ich gebe, ein mulmiges Gefühl kriegen und sofort an den guten Markus denken 😉. Aber schön, dass sich die Schlinge endlich mal enger zieht, es trifft keinen Falschen ! Höchstens einen "falschen Fuffziger".  
Steinhoff International Holdings N.V. StPauliTrade
StPauliTrade:

Also wenn Jooste für

 
30.10.20 10:59
Insiderhandel zu solch einer Strafe verkackt wurde, dann wird er von Steinhoff sicherlich in Regress genommen. Somit ist der Fall da. Management hat dem Unternehmen einen Schaden zugeführt....

So ein afrikanischer Knast voller Knielochbohrspezialisten.... könnte ungemütlich werden. Am Ende wird ihm das Sitzen auch nicht mehr schwerfallen;-)
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

so,

5
30.10.20 11:10
ich wäre jetzt bereit für die Anstieg auf 5,4 Cent. 3-2-1, kann losgehen.
Steinhoff International Holdings N.V. paioneer
paioneer:

pauli...

 
30.10.20 11:15
das sitzen wird ihm mit der zeit schwer fallen. du weisst doch genau, dass in solchen verwahrungen vieles auch von hinten abläuft...;=))
Steinhoff International Holdings N.V. Drohnröschen
Drohnröschen:

für die Anstieg...

 
30.10.20 11:16
hm... bin wohl schon zu lange auf der Baustelle, fürchte ich.  Schoki, pumpst du eh?
Steinhoff International Holdings N.V. Ricky66
Ricky66:

@paioneer, was meinst du damit? 3-:

 
30.10.20 11:18
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#274693

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#274694

Steinhoff International Holdings N.V. JG73Steinhoff
JG73Steinhoff:

Wald

 
30.10.20 11:30
lieber gierig als pleite;-)
Steinhoff International Holdings N.V. TeamSteinhoff2017
TeamSteinhof.:

News aus der Peer Group

 
30.10.20 11:31
Discounter haben in den vergangenen Jahren auch abseits des Lebensmittelhandels einen Siegeszug angetreten. In der Pandemie haben die Billiganbieter zwar an Schwung verloren. Doch könnte ihre große Zeit erst noch kommen.
Bitte ignorieren wenn schon gepostet

Ausgebremst: Corona-Krise trifft auch Tedi, Action und Co.

Steinhoff International Holdings N.V. tues
tues:

besonders in diesem Forum

2
30.10.20 11:35
werden Fragen aller Art sehr gut beantwortet. Danke an Alle

Die Trader stören mich nur wenn se absichtlich Fehlinterpretieren.
Meine gewollte Divi dauert nochn paar Jährchen. - iss OK
Schöne Zeit
Steinhoff International Holdings N.V. also so
also so:

@Wald

 
30.10.20 11:43
Steinhoff wird uns alle überleben.
Steinhoff International Holdings N.V. Schokoriegel
Schokoriegel:

heute Nachmittag wollen alle wieder rein,

11
30.10.20 11:48
wer will schon riskieren bei der GS Verkündung nicht dabei zu sein....
Steinhoff International Holdings N.V. Ricky66
Ricky66:

...und deswegen zuvor

 
30.10.20 11:53
noch etwas Kursdrücken...  

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