Geradezu simpel, fast schon primitiv: Viele Anleger haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und deshalb nicht erkannt, dass Porsche SE Vz. die günstigste Variante war und ist, um in Volkswagen zu investieren. So viel zur Markteffizienzhypothese. Sie funktioniert in der Theorie immer, in der Praxis eher selten.
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Was wurde z.B. über die VW Stämme schwadroniert. Tesla als Käufer? Humbug. Warum? Es sind nur 9,9 Prozent Porsche Stammaktien an der Börse verfügbar, der Rest liegt fest bei der Porsche SE, dem Land Niedersachsen und dem Emirat Katar. Auf einer Hauptversammlung kann man mit 9,9 Prozent der Stimmrechte nichts erreichen. Selbst wenn man Katar seine Anteile für sehr viel Geld abkauft, hätte man zwar eine Sperrminorität, aber immer noch keine Gestaltungsmöglichkeiten. Das verhindert die Mehrheit der Porsche SE (Familien Porsche und Piech) sowie die starke Position des Landes Niedersachsen wegen des VW-Gesetzes.
de.wikipedia.org/wiki/...BCr_Hauptversammlungsbeschl%C3%BCsse
Diese Sonderregelung hat zur Folge, dass bei der Volkswagen AG wichtige Beschlüsse, beispielsweise Satzungsänderungen und Kapitalerhöhungen, nur mit einer mehr als 80-prozentigen Mehrheit der Stimmen getroffen werden können. Bei anderen Aktiengesellschaften genügt eine 75-prozentige Mehrheit. Da das Land Niedersachsen mehr als 20 Prozent der VW-Anteile hält, sind derartige Beschlüsse nicht ohne Zustimmung des Landes möglich. Das Land Niedersachsen hat daher eine Sperrminorität. Falls § 4 Abs. 3 des Gesetzes aufgehoben werden sollte, so würde diese Sperrminorität entfallen.
Zwei-Drittel-Mehrheit bei Produktionsstättenentscheidungen
Gemäß § 4 Abs. 2 bedürfen die Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats. Durch diese Sonderregelung hat bei VW der Aufsichtsrat ein Mitspracherecht, wenn der Vorstand über das Schicksal der VW-Produktionsstätten entscheidet. Der Aufsichtsrat muss zudem mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, was im Ergebnis bedeutet, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die die Hälfte der Mitglieder stellen, die Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten verhindern können.