Heute zu früher Stunde hielt ich es für angebarcht, nebenan im Forum etwas klarzustellen, was unsere Diskussionen hier und meine Wortmeldungen betraf. In diesem Zusammenhang wurde auch wieder die Thematik der angedrohten Schadenersatzforderungen von Wes Christian gegenüber AMC aufgegriffen. Ich möchte hier nochmal meine Gedanken zu diesem Punkt einstellen, auch um aufzuzeigen, dass es nicht das Schreckgespenst ist, was mancher vielleicht darin sieht:
Faktisch geht es erstmal gar nicht um die Schadenersatzforderungen. Der Brief mit der Drohung (es ist nichts anderes es ein übliches Druckmittel) zielt ganz klar auf das Tätigwerden des Vorstands (hier:Aufklärung) hinsichtlich des Vorhandenseins von synthetischen Aktien ab. Sollte (sofern erforderlich und geeignet) in einem nachgelagerten Schritt eine Schadenersatzforderung aufgemacht werden, so gibt es auch für den weiteren Fortgang verschiedene Szenarien. Letztes Mittel wäre dann erst das Klageverfahren mit dem Ausgang Urteilsspruch. Vorher wird überlicherweise angestrebt, sich zu vergleichen, was sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich möglich ist. Bevor es aber soweit kommt, ist es sinnvoll, die Haftung im Innenverhältnis gegenüber den handelnen Vorstandsmitgliedern zu prüfen und die Bezifferung des Schadenersatzes bzw. der endgültig angestrebten Summe auf genau diesen Rückgriff zu beschränken. Lt. Brief beabsichtigt Wes Christian auch, "das Unternehmen für das, was wir als Betrug am Unternehmen und seinen Aktionären ansehen, zur Verantwortung zu ziehen". Es ist hier also auch der Schadenersatz für das Unternehmen angesprochen, welcher logischerweise dann nicht wie hier formuliert und übersetzt vom selbigen Unternehmen (da Eigenschaden) zu leisten ist, sondern sich nur aus der Haftung des Vorstands ergeben kann. Auch werden betreffende Aktionärsvertreter so schlau sein und sich nicht ins eigene Knie zu schießen und sich aus der Gemeinschaftskasse bedienen, was im Endeffekt unzählige Nachahmer auf den Plan rufen würde und so die Gemeinschaftskasse für alle gleich leeren würde. Im Übrigen habe ich gestern auch schon auf mögliche negative Auswirkungen einer eingereichten Schadenersatzklage hinsichtlich Bilanz und Kursentwicklung hingewiesen. Letztendlich ist das aber wie gesagt nicht das Ansinnen des besagten Schreibens.
Generell ist zum Schadenersatz folgendes zu sagen: Ein Anspruch ergibt sich nur bei einem tatsächlich entstandenen Schaden. Dies bedeutet, dass der Anspruch in unserem Fall nur dann entsteht, wenn tatsächlich synthetische Aktien nachgewiesen werden und deren Vorhandensein sowie das Handeln des Vorstands kausal sind für den entgangenen Kursgewinn. Einfacher gesagt: Um ernsthaft Schadenersatz geltend zu machen, muss Wes Christian nachweisen, dass synthetische Aktien vorhanden sind. Am Ende wieder genau das, was man derzeit auch vom Vorstand fordert. Was ein solcher Nachweis dann für die Kursentwicklung bedeutet, dürfte sich jeder vorstellen können. Der Schadenersatz als solcher würde damit wieder in den Hintergrund rücken und ggf. sogar hinfällig werden, da bei hinreichend steigenden Kursen auch kein Schaden mehr für die Aktionäre zu verzeichnen wäre.