Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an
der Kursentwicklung des Basiswertes in Bezug auf den Basispreis von
100,00%. Steigende Kurse werden nicht berücksichtigt, fallende
Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im besten Fall wird dem
Anleger also der Nennwert zurückgezahlt.
Falls sich der Basiswert bis zur Fälligkeit negativ entwickelt
hat, greift unter Umständen der Sicherungsmechanismus des
Zertifikats. Solange der Basiswert während der Beobachtungsperiode
die Schwelle von 50,00% nicht unterschreitet, wird das Zertifikat
zum Nennwert zurückgezahlt. Andernfalls trägt der Anleger die
gesamten Verluste.