(Punkt statt Fragezeichen im ersten Satz des zweiten Absatzes)
HANNOVER/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Besitzer der vom Diesel-Skandal betroffenen Autos könnten Probleme bei der Hauptuntersuchung bekommen - allerdings nur wenn sie ihr Fahrzeug nicht von Volkswagen (VW Aktie)
Doch noch herrscht Unklarheit, welche Konsequenzen drohen, wenn nicht an dem Rückruf teilgenommen wurde. Der TÜV Nord weist darauf hin, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung der Plakette sei. "Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen." Der TÜV Nord erteile deshalb - wie andere Prüforganisationen auch - die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber entschieden habe. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht dazu.
Fraglich ist allerdings, wie viele Kunden das überhaupt noch trifft. Laut einem VW-Sprecher waren schon mehr als die Hälfte der betroffenen rund 2,6 Millionen Dieselfahrzeuge, für die im Zuge des Dieselskandals ein Rückruf angeordnet wurde, in der Werkstatt./ang/DP/zb
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