Warwick Holding GmbH: BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE DELISTING-ERWERBSANGEBOT DER WARWICK HOLDING GMBH FÜR AKTIEN DER VTG AG

Montag, 11.03.2019 11:05 von DGAP - Aufrufe: 488

DGAP-News: Warwick Holding GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Warwick Holding GmbH: BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE DELISTING-ERWERBSANGEBOT DER WARWICK HOLDING GMBH FÜR AKTIEN DER VTG AG 11.03.2019 / 11:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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BEGINN DER ANNAHMEFRIST FÜR DAS ÖFFENTLICHE DELISTING-ERWERBSANGEBOT DER WARWICK HOLDING GMBH FÜR AKTIEN DER VTG AG

 

  • Annahmefrist vom 11. März bis 8. April 2019
  • Keine Vollzugsbedingungen und keine weitere Annahmefrist
  • Angebotspreis von 53,00 EUR pro Aktie

London/Hamburg, 11. März 2019 -Die Warwick Holding GmbH (die "Bieterin"), eine indirekte Beteiligungsgesellschaft von Fonds, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden, hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für sämtliche nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der VTG Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft" oder "VTG AG") (ISIN DE000VTG9999) veröffentlicht. Die Bieterin ist seit dem Vollzug des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Dezember 2018 Mehrheitsaktionärin der VTG AG und hält derzeit rund 71,17 Prozent der Anteile an dem Unternehmen.

Ab heute können die Aktionäre der VTG AG im Rahmen des Delisting-Angebots der Bieterin ihre Aktien zu einem Preis von 53,00 EUR pro Aktie andienen. Dieser Preis entspricht dem des vorangegangenen Übernahmeangebots. VTG-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre VTG-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 8. April 2019 um 24:00 Uhr (MEZ). Das Delisting-Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und es wird keine weitere Annahmefrist geben. Die Joachim Herz Stiftung, die mit rund 15,00 Prozent zweitgrößte Aktionärin der VTG AG ist, hat sich verpflichtet, ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Angebots nicht anzudienen.

Das Erwerbsangebot dient dem Zweck, ein Delisting der Aktien der VTG AG zu ermöglichen. Die Bieterin ist davon überzeugt, dass die VTG AG als nicht börsennotiertes Unternehmen am besten für die Zukunft positioniert ist. Als solches kann die VTG AG strategische und unternehmerische Entscheidungen flexibler planen und erhält zudem Zugang zu verschiedenen attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten. Der Vorstand der VTG AG hat sich verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung sämtlicher VTG-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Das geplante Delisting kann erhebliche Auswirkungen auf die Aktien der VTG AG haben. Diejenigen Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht annehmen, werden ihre Aktien der VTG AG behalten. Nach dem Delisting werden die Aktien jedoch nicht mehr im regulierten Markt einer Wertpapierbörse handelbar sein.

Die Finanzierung des Delisting-Angebots durch die Bieterin erfolgt durch Fonds, die von Morgan Stanley Infrastructure Partners verwaltet und beraten werden, sowie von OMERS Infrastructure. OMERS Infrastructure investiert weltweit im Namen von OMERS, dem leistungsorientierten Pensionsplan für kommunale Angestellte im Bundesstaat Ontario, Kanada.

Die Bieterin hat verbindlich zugesichert, die geplante Kapitalerhöhung der VTG AG in Höhe von 290 Mio. EUR vollumfänglich zu zeichnen und abzusichern ("Backstop"). Diese Verpflichtung gilt nur für den Fall eines erfolgreichen Delisting. Darüber hinaus hat die Bieterin vertraglich zugesichert, bis zur Hauptversammlung der VTG AG im Jahr 2022 keinen Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zu beantragen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung erhältlich unter http://warwickholding-angebot.de/delisting.

Kopien der Angebotsunterlage sowie der unverbindlichen englischen Übersetzung sind darüber hinaus kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, erhältlich (Anfragen per E-Mail unter frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com oder per Fax unter +49 69 1520 5277).

 

Medienkontakte

Hendrik Bender Hering Schuppener Consulting Telefon: +49 69 92 18 74-12 Mobil: +49 15 11 63 08 94 8 E-Mail: hbender@heringschuppener.com Stephanie Lichtenberg Hering Schuppener Consulting Telefon: +49 69 92 18 74-24 Mobil: +49 171 86 29 942 E-Mail: slichtenberg@heringschuppener.com

 

Über Morgan Stanley Infrastructure Partners

Morgan Stanley Infrastructure Partners ist eine weltweit führende Infrastruktur-Investmentplattform mit einem verwalteten Vermögen von 5,0 Mrd. USD. Sie nutzt einen etablierten, streng strukturierten Prozess und investiert in vielfältige Infrastruktureinrichtungen vor allem in OECD-Ländern. Das Team verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturinvestitionen und Vermögensverwaltung, gehört zu den größten der Branche und hat Standorte in New York, London, Amsterdam, Melbourne, Hong Kong und Mumbai.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der VTG Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Delisting-Erwerbsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein (Delisting-)Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Warwick Holding GmbH (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Warwick Holding GmbH
Thurn- und Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
Deutschland
 
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