Geschäftsleute in der Besprechung (Symbolbild).
Dienstag, 19.02.2013 10:44 von | Aufrufe: 204

Verzögerung im Prozess gegen ehemalige BayernLB-Vorstände

Geschäftsleute in der Besprechung (Symbolbild). © NicoElNino / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Prozess gegen acht ehemalige Vorstände der BayernLB wegen des Milliardendesasters mit der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) kommt es zu Verzögerungen. Ein für Dienstag geplanter Verhandlungstermin wurde nach Angaben des Landgerichts München auf Mitte Juni verschoben. Es seien Schriftsätze von mehreren hundert Seiten eingegangen, die geprüft werden müssten, erklärte eine Gerichtssprecherin. In dem Zivilprozess fordert die BayernLB 200 Millionen Euro Schadenersatz von ihren Ex-Managern.

Der frühere Chef Werner Schmidt und sieben weitere ehemalige Top-Manager haben aus Sicht der Bank Pflichtverletzungen begangen, weil sie die HGAA 2007 für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl damals schon Berichte über Bilanzfälschungen bei der Bank kursierten. Wegen der Vorwürfe müssen sich die Ex-Vorstände voraussichtlich in diesem Jahr auch in einem Strafprozess verantworten.

An dem vergangenen Verhandlungstermin im November hatten die Richter eine genaue Überprüfung der Manager-Verantwortlichkeiten angekündigt. Die Ex-Vorstände sollten den Richtern bis Ende Januar detailliert offenlegen, wer bei der Übernahme der Bank welche Verantwortlichkeiten hatte und warum Bedenken gegen den Kauf zurückgestellt wurden. Sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen sollten bei den Richtern abgeliefert werden./dwi/DP/rum


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News