BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich hinter einen Vorschlag von Innenpolitikern der Union gestellt, die härter gegen Hetze im Netz vorgehen wollen. Konkret geht es um die Wiedereinführung des Straftatbestands "Befürwortung von Straftaten", der 1981 abgeschafft worden war.
Das Ministerium teilte am Donnerstagabend auf Nachfrage mit, die Bundesregierung habe Ende Oktober bereits ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Kabinett beschlossen. Dazu gehöre auch eine geplante Erweiterung der bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität. Das Innenministerium werde dabei auch den Regelungsbedarf zur Unterstützung, Billigung und Belohnung von Straftaten "ins Auge fassen" und sich bemühen, dies auch dem Justizministerium näher zu bringen.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm und weitere Innenpolitiker der Union hatten im Oktober in einem Brief an Seehofer erklärt, es sei wichtig, "deutliche Signale an die aktiven Hetzer" zu senden. Deshalb müsse die "Befürwortung von Straftaten" wieder unter Strafe gestellt werden. Sie begründen ihre Forderung unter anderem mit Erkenntnissen aus dem Mordfall Walter Lübcke. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte im Sommer 2018 ausgeführt, ein entsprechender Vorschlag sei 1989 mit der Begründung abgelehnt worden, die 1981 aufgehobene Regelung habe kaum zu Verurteilungen geführt. In dem Schreiben an Seehofer heißt es allerdings, die Situation habe sich gegenüber damals aufgrund der Möglichkeiten der Verbreitung im Internet grundlegend geändert./abc/DP/men
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