LAUSANNE (dpa-AFX) - Der Edelschuhhersteller Louboutin kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des französischen Designers gegen einen früheren Bescheid ab, wie es am Freitag mitteilte. Schließlich böten auch andere Schuhhersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest.
Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. Ob die Richter Frauen gefragt hatten, die mehrere Hundert Euro für Louboutin-Schuhe hingelegt hatten, blieb offen.
In einigen Ländern sind die roten Sohlen geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Die protestierten, und der Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort steht ein Urteil noch aus./oe/DP/stb
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