Die einst größte Privatbank Europas erlebte einen traurigen Niedergang. Das neue Management von Sal. Oppenheim behält sich rechtliche Schritte gegen die ehemalige Führung vor.
Kurz vor dem Prozessbeginn gegen die frühere Führungsmannschaft des Bankhauses Sal. Oppenheim behält sich auch das neue Management rechtliche Schritte zur Sicherung von Schadensersatz vor. Die Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim, der Aufsichtsrat und der Vorstand, prüfen weiterhin eigene Ansprüche und kommen damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, teilte das Institut auf Anfrage des Handelsblatts (Montagsausgabe) mit. Das Kölner Bankhaus werde das anstehende Verfahren inhaltlich genau beobachten und hat dazu ebenfalls rechtliche Expertise hinzugezogen.
Am 27. Februar wird in Köln eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahrzehnte eröffnen. In dem Prozess gegen vier ehemalige persönlich haftende Gesellschafter von Sal. Oppenheim, der einst größten Privatbank Europas, die seit ihrer Beinahepleite 2009 zur Deutschen Bank gehört, geht es unter anderem um den Tatbestand der Untreue.
Angeklagt ist die frühere operativ tätige Institutsspitze mit Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie deren Geschäftspartner Josef Esch. Alle Genannten wollten sich vor dem Verfahren nicht zur Sache äußern. Für den Strafprozess sind 78 Verhandlungstage angesetzt.
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