Europas Richter sehen deutsche Gerichte im Zugzwang: Sie sollen die Vergünstigungen für die Billig-Airline Ryanair am Flughafen Frankfurt Hahn aussetzen oder sogar eine Rückzahlung anordnen.
Dem Billigflieger Ryanair droht die Rückforderung von Vergünstigungen am Flughafen Frankfurt-Hahn. Bis zum Abschluss der Untersuchungen der EU-Kommission müssten die Regelungen des Flughafens als staatliche Beihilfen gelten, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag (Rechtssache C-284/12). Deshalb müsse das zuständige Oberlandesgericht Koblenz handeln – die Richter könnten etwa Rückforderungen oder eine Aussetzung der Regelung anordnen. Die Lufthansa (Lufthansa Aktie) hatte sich unter anderem über die Flughafengebühren in Frankfurt-Hahn beschwert, weil Konkurrent Ryanair davon zu stark profitiere.
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