DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen keine Steuer auf Mobilfunkantennen erheben. Die Landesregierung hat entsprechende Pläne der Stadt Remscheid abgelehnt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Steuer seien nicht erfüllt, teilte Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Dienstag mit. "Jede Kommune muss sich Gedanken machen, wie sie ihre Finanzen konsolidieren kann. Dies muss sich aber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Der Erfindungsreichtum darf dabei nicht übertrieben werden", sagte Jäger laut Mitteilung.
Die Stadt Remscheid hatte die Steuer im Februar beschlossen. Sie versprach sich einem Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Dienstag) zufolge ein Einnahmeplus von 800.000 Euro.
Bei den Remscheider Steuerplänen seien einige Punkte ungeklärt geblieben, bemängelte das Innenministerium. Die Steuer sollte von den Telekommunikationsunternehmen gezahlt werden, die an den 56 Masten in Remscheid Antennen für ihre Netze angebracht haben. Damit diese die Kosten auf die Nutzer umlegen könnten, hätten sie aber wissen müssen, welche Gespräche vom Remscheider Stadtgebiet aus geführt werden und ob sie privat oder dienstlich sind. Innen- und Finanzministerium bezweifeln, dass die Einnahmen den Verwaltungsaufwand für die Steuer übersteigen würden.
Die CDU forderte Jäger auf, endlich auch die Bettensteuer zu verbieten. "Sie hat vor Gericht bereits eine Klatsche nach der anderen erhalten. Doch hier schreitet Herr Jäger nicht ein", kritisierte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Bettensteuer der Stadt Dortmund gekippt./hff/DP/jha
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