Finanzkrise (Symbolbild).
Mittwoch, 16.10.2019 13:10 von | Aufrufe: 108

ROUNDUP: Insolvenzverfahren über Energieversorger BEV eröffnet

Finanzkrise (Symbolbild). © SARINYAPINNGAM / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Aufarbeitung der Pleite des Energieversorgers BEV mit Hunderttausenden Betroffenen geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die nächste Runde. Durch den Beschluss des Amtsgerichts München vom Mittwoch sei nun der Weg für die Gläubiger frei, ihre Forderungen gegenüber der BEV anzumelden, sagte der zum Insolvenzverwalter bestimmte Axel Bierbach. Mit viel Geld könnten die insgesamt wohl 314 000 Gläubiger - darunter 312 000 Kunden im ganzen Bundesgebiet - aber kaum rechnen.

"Wir sind sehr froh, dass es uns angesichts aller Schwierigkeiten in dem Verfahren überhaupt gelungen ist, das Insolvenzverfahren über die BEV eröffnen zu können", betonte Bierbach. Dies kann nur geschehen, wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass genügend Masse vorhanden ist, damit das Verfahren nicht am Ende mehr kostet als es einbringt. Nur durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens könne das Unternehmen "ordentlich abgewickelt werden", sagte Bierbach. "Mit einer nennenswerten Quote für die Gläubiger ist aus heutiger Sicht aber leider nicht zu rechnen."

Insgesamt erwartet der Insolvenzverwalter Gesamtverbindlichkeiten der BEV in Höhe von gut 207 Millionen Euro. 53,5 Millionen davon sind gegenüber Kunden, die dementsprechend im Schnitt rund 170 Euro vom Energieversorger fordern.

Die Erstellung des Insolvenzgutachtens habe "außergewöhnlich lange" gedauert, sagte Bierbach. Das Verfahren sei sehr groß und komplex. Eine der Schwierigkeiten sei gewesen, dass erst bei Rechnungsstellung klar werde, ob die BEV einem Kunden Geld schulde oder der Kunde der BEV. Bisher seien 400 000 Rechnungen erstellt, insgesamt geht Bierbach von 600 000 Endabrechnungen aus, die bis zum 20. Dezember verschickt werden sollen.

Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass etwa ein Drittel der Kunden Nachzahlungen leisten müssen, zwei Drittel würden wohl Forderungen an die BEV haben. Diese ergeben sich in der Regel aus versprochenen Boni und geringeren Verbräuchen als ursprünglich für die Abschlagszahlungen angesetzt. Die Gläubiger haben bis zum 10. Januar 2020 Zeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Möglich ist dies über die Seite des Insolvenzverwalters. Die Gläubiger erhalten dazu laut Bierbach zwischen dem 21. Oktober und 20. Dezember Post mit weiteren Informationen./ruc/DP/mis


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